Vorsorge
Steuern auf Kapitalbezügen aus der 2. Säule oder Säule 3a
Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge von Vorsorgeguthaben zusammen, die im selben Jahr getätigt werden, in den meisten Kantonen auch die Kapitalbezüge des Ehepartners.
Die Steuersätze sind beim Bund und in den meisten Kantonen progressiv. Je höher also das ausbezahlte Kapital, desto höher der Steuersatz. Man verteilt die Bezüge nach Möglichkeit also besser auf mehrere Steuerperioden, um die Progression zu brechen.
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