Nachlass
Halten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig fest
Sorgen Sie heute mit einer Nachlassplanung dafür, dass Ihr Vermögen so weitergegeben wird, wie Sie es sich wünschen. Und stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie sie nicht mehr äussern können.
Dazu müssen Sie rechtzeitig wichtige Entscheide treffen und Massnahmen einleiten: Das Erbe aufteilen, ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen, einen Vorsorgeauftrag aufsetzen, die Nachfolge in Ihrem Unternehmen regeln und bei Bedarf einen geeigneten Willensvollstrecker einsetzen.
Meine Kundinnen und Kunden regeln ihren Nachlass rechtzeitig.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Wie regle ich meinen Nachlass?
Das Gesetz schreibt vor, wer welchen Anteil am Erbe bekommt, wenn man nichts anderes festgelegt hat. Oft ist das nicht im Sinne der Verstorbenen, weil dann der Ehepartner oder eine andere Person, die einem sehr nahe stand, womöglich zu kurz kommt. Die gesetzliche Erbfolge lässt sich mit einer letztwilligen Verfügung bis zu einem gewissen Grad abändern. Das gebräuchlichste Instrument dafür ist das Testament. Worauf Sie achten müssen und in welchen Fällen Sie besser einen Erbvertrag aufsetzen, erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt "Tipps zum Testament".
Wie begünstige ich meinen Partner bestmöglich?
Wenn Ehe- oder Konkubinatspaare keine Vorkehrungen für den Todesfall treffen, riskieren sie, dass der hinterbliebene Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie dafür sorgen, dass Ihr Lebenspartner mindestens einen Teil des Nachlassvermögens bekommt. Verheirateten steht zwar auch ohne spezielle Anordnungen ein Teil des Vermögens des verstorbenen Ehepartners zu. Oft reicht diese gesetzliche Begünstigung aber nicht aus. Welche Möglichkeiten Ihnen das Ehe- und Erbrecht zur Absicherung bieten, lesen Sie im kostenlosen Merkblatt "Begünstigung des überlebenden Ehepartners".
Wie kann ich meine Erben vor hohen Steuern schützen?
Ehepartner und in den meisten Kantonen auch die Kinder sind von der Erbschaftssteuer befreit. Stiefkinder, Konkubinatspartner, Eltern, Geschwister und Nichtverwandte werden jedoch fast immer zur Kasse gebeten – teils sogar kräftig. Wenn Sie Ihre Erben vor hohen Steuern bewahren möchten, können Sie zum Beispiel den Wohnort wechseln oder in einigen Kantonen eine Erbschaft in mehrere Erbvorbezüge aufteilen. Oder: Statt Vermögen schon zu Lebzeiten zu schenken, können Sie jemandem auch nur die Nutzniessung daran übertragen. Welche Möglichkeiten Sie noch zum Steuersparen haben, erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt "Steuern sparen auf Erbschaften und Schenkungen".
Was muss ich bei einem Erbvorbezug beachten?
Was viele Eltern in der Schweiz nicht bedenken: Ein Erbvorbezug kann zum Problem werden, wenn man damit seine finanzielle Unabhängigkeit gefährdet. Darum ist es ratsam, vorher eine solide Einkommensplanung zu machen. Sie zeigt, ob das Vermögen nach Abzug der Schenkung noch reicht, um das benötigte Einkommen bis ins hohe Alter zu sichern. Warum Erbvorbezüge unter Umständen auch die Empfangenden finanziell in Bedrängnis bringen und warum ein Darlehen die bessere Variante sein kann, erfahren Sie aus unserem kostenlosen Merkblatt "Kindern Vermögen schenken".
Patchworkfamilie: Wie erben die Richtigen zur rechten Zeit?
Das Schweizer Erbrecht ist auf eine klassische Familienkonstellation ausgerichtet. Der überlebende Ehepartner und die leiblichen Kinder sind die Haupterben. Auch Adoptivkinder und eingetragene Partner haben einen gesetzlichen Erbanspruch. Stief- und Pflegekinder sowie der Lebenspartner bekommen dagegen nur etwas von der Erbschaft, wenn sie im Testament begünstigt sind. Mit einer sogenannten Nacherbschaft können Sie erreichen, dass Ihr Vermögen nach dem Tod des überlebenden Partners wieder zurück in Ihre eigene Familie geht. Mehr dazu lesen Sie in unserem kostenlosen Merkblatt.
Wie lasse ich meinen Nachlass verwalten?
Es kann ratsam sein, im Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker einzusetzen. Willensvollstrecker sind Vertrauenspersonen, die den Willen der Erblasser nach deren Tod durchsetzen. Sie erledigen administrative Aufgaben, bereiten die Erbteilung vor und unterstützen die Erben bei der Abwicklung. Besonders hilfreich ist eine Willensvollstreckung, wenn es viele Begünstigte gibt und Streit unter den Erben zu befürchten ist. Auch für Patchwork-Familien und bei der Aufteilung von Liegenschaften oder Firmen kann eine Willensvollstreckung wertvoll sein. Lesen Sie in unserem kostenlosen Merkblatt, nach welchen Kriterien Sie Ihren Willensvollstrecker auswählen sollten.
Vorsorgeauftrag: Was muss ich beachten?
In Ihrem Vorsorgeauftrag halten Sie fest, wer Sie rechtlich vertritt und sich um Ihr Geld kümmert, falls Sie zum Beispiel so krank sind, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Ein Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben werden. Oder Sie müssen ihn öffentlich beurkunden lassen. Auch Ehepaare sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. So kann der Ehepartner auch Entscheide ohne Zustimmung der KESB fällen, die über den Unterhaltsbedarf sowie die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vermögens hinausgehen. Unser kostenloses Merkblatt fasst alles Wichtige zum Vorsorgeauftrag zusammen.
Ich habe Geld geerbt – was soll ich unternehmen?
Eine grössere Erbschaft verändert die gesamte Vermögenssituation. Denn in der Regel erbt man nicht einfach einen Geldbetrag, sondern ein Haus, ein Wertschriftenportfolio, Firmenbeteiligungen oder andere Gegenstände, die meist nicht zur bisherigen Vermögensstrategie passen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Vermögen mit der Erbschaft noch entsprechend Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Risikofähigkeit auf sichere und ertragreiche Anlagen verteilt ist. Gegebenenfalls sollten Sie Ihre Anlagestrategie anpassen und Ihre Steuerbelastung optimieren. Unser kostenloses Merkblatt erklärt, wie eine Erbteilung abläuft und wie man sein Vermögen nach einer grösseren Erbschaft neu strukturiert.
Was kann eine Erbengemeinschaft bei Meinungsverschiedenheiten tun?
Je länger eine Erbschaft nicht aufgeteilt wird, desto komplexer wird die Abwicklung. Stirbt etwa ein Mitglied der Erbengemeinschaft, geht sein Anteil an seine Erben über. Mit der Zeit hat man es darum mit einer wachsenden Zahl von Miterben zu tun, deren Interessen möglicherweise noch weniger übereinstimmen. Darum sollten Erbengemeinschaften alles daran setzen, die Erbschaft so zügig wie möglich aufzuteilen. Ein professioneller Erbenvertreter kann als unparteiische Fachperson helfen, eine Lösung zu finden, die für alle Erben akzeptabel ist. Tipps für Erbengemeinschaften finden Sie in unserem kostenlosen Merkblatt.
Worauf muss ich bei der Gründung einer eigenen Stiftung achten?
Eine eigene gemeinnützige Stiftung zu gründen, lohnt sich erfahrungsgemäss erst ab einem Stiftungskapital von 3 Millionen Franken, damit das Kapital nicht schon nach kurzer Zeit aufgebraucht ist. Dieser Betrag übersteigt aber die Möglichkeiten der meisten Personen. Sie können bei einer Dachstiftung eine persönliche Unterstiftung gründen und auch hier selbst bestimmen, wie ihr Geld verwendet werden soll. Was Sie wissen müssen, wenn Sie einen Teil ihres Vermögens für einen guten Zweck einsetzen möchten, erfahren Sie aus unserem kostenlosen Merkblatt.
LGBT: Wie sichere ich meinen gleichgeschlechtlichen Partner bestmöglich ab?
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Paare, die im Konkubinat leben dafür sorgen, dass zumindest ein Teil ihres Vermögens, je nach Konstellation auch das gesamte Vermögen, dem Partner oder der Partnerin zu Gute kommt. Dann werden jedoch Erbschaftssteuern fällig, die sehr hoch sein können. Das lässt sich mit der Eintragung der Partnerschaft oder einer Heirat vermeiden. Gleichzeitig sind eingetragene Partner und Ehepartner besser abgesichert, wenn dem bzw. der anderen etwas zustösst. Warum es aber auch bei eingetragenen oder verheirateten Paaren häufig weitere Massnahmen braucht, damit der überlebende Partner oder die überlebende Partnerin finanziell gut abgesichert ist, lesen Sie im kostenlosen Merkblatt "Ehe für alle".