Welche Leistungen sichert die Pensionskasse ab?
Die Pensionskasse sichert Leistungen bei Invalidität und Todesfall infolge Krankheit ab. Zusammen mit der AHV hat die berufliche Vorsorge zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Die berufliche Vorsorge besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen (freiwilligen) Teil. Im obligatorischen Teil werden Jahreslöhne bis zu einem Maximum versichert. Der darüber liegende Lohnanteil gilt als überobligatorisch.