Was müssen Neugründer bei den Versicherungen berücksichtigen?
Wenn man sich selbstständig macht, sollte man im Vorfeld sorgfältig abklären, welche Sozial-, Personen- und Betriebsversicherungen das neue Unternehmen braucht und welches Leistungsniveau sinnvoll ist.
Inhaber einer GmbH oder AG gelten versicherungstechnisch als Angestellte ihres Unternehmens. Obligatorisch sind folglich neben AHV, IV, EO und ALV auch alle Versicherungen der zweiten Säule wie Pensionskasse und Unfallversicherung. Je nach Branche müssen sich gewisse Betriebe bei der SUVA versichern lassen. Für Inhaber einer Einzelfirma sind nur AHV/IV/EO obligatorisch. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie mit oder ohne Pensionskasse und Unfallversicherung vorsorgen. Versicherungen für Betriebs- und Berufshaftpflicht sind nicht für alle obligatorisch, aber empfehlenswert. Geprüft werden sollten zum Beispiel auch Unfallzusatz-, Krankentaggeld- oder Cyber-Versicherung. Eine detaillierte Risikoanalyse hilft, die potenziellen Gefahren und somit die Versicherungen zu eruieren, die sinnvoll sind.
Wie Sie sich als Firmengründer optimal versichern und was Sie bei der Vorsorge berücksichtigen sollten, erfahren Sie aus unserem kostenlosen Merkblatt.