Patchworkfamilie: Wie erben die Richtigen zur rechten Zeit?
Das Schweizer Erbrecht ist auf eine klassische Familienkonstellation ausgerichtet. Der überlebende Ehepartner und die leiblichen Kinder sind die Haupterben. Auch Adoptivkinder und eingetragene Partner haben einen gesetzlichen Erbanspruch. Stief- und Pflegekinder sowie der Lebenspartner bekommen dagegen nur etwas von der Erbschaft, wenn sie im Testament begünstigt sind. Mit einer sogenannten Nacherbschaft können Sie erreichen, dass Ihr Vermögen nach dem Tod des überlebenden Partners wieder zurück in Ihre eigene Familie geht. Mehr dazu lesen Sie in unserem kostenlosen Merkblatt.