Vorsorgeauftrag: Was muss ich beachten?
In Ihrem Vorsorgeauftrag halten Sie fest, wer Sie rechtlich vertritt und sich um Ihr Geld kümmert, falls Sie zum Beispiel so krank sind, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Ein Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben werden. Oder Sie müssen ihn öffentlich beurkunden lassen. Auch Ehepaare sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. So kann der Ehepartner auch Entscheide ohne Zustimmung der KESB fällen, die über den Unterhaltsbedarf sowie die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vermögens hinausgehen. Unser kostenloses Merkblatt fasst alles Wichtige zum Vorsorgeauftrag zusammen.