Beim Kaufvertrag auf Nummer sicher gehen

Immobilienkäufer sollten niemals einen Kaufvertrag unterschreiben, den sie nicht in allen Punkten genau verstehen – auch wenn der Verkäufer vertrauenswürdig erscheint.

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Stefan Bestler
Immobilienspezialist

Was man vor dem Notar unterschreibt, ist verbindlich. Notare sind verpflichtet zu prüfen, ob ein Vertrag die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Das schützt den Käufer aber nicht vor nachteiligen Vertragsklauseln.

Vor allem in Kantonen mit freiberuflichen Notaren kann es vorkommen, dass ein Notar regelmässig für einen grösseren Immobilienanbieter Verträge ausarbeitet und deshalb wirtschaftlich von ihm abhängig ist. Auch wenn ein Vertrag eher zugunsten des Verkäufers abgefasst ist, wird ihn ein Notar beurkunden, falls der Inhalt des Dokuments nicht gegen geltende Gesetze verstösst und wenn beide Vertragsparteien im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind.

Wer sich vor unangenehmen Überraschungen schützen möchte, sollte den Kaufvertrag von einer unabhängigen Fachperson überprüfen lassen. Das kann zum Beispiel ein Baujurist oder ein unabhängiger Hypothekenberater sein. Bauherren können zudem einen Bauherrenberater oder Bautreuhänder beiziehen. Der Bautreuhänder begleitet den Bauherrn während der gesamten Planungs- und Bauphase, berät ihn zum Beispiel in vertraglichen und technischen Fragen, kontrolliert den Baufortschritt und nimmt das fertige Bauwerk ab.

Unabhängige Berater berechnen für ihre Dienste ein Honorar. Das ist jedoch in der Regel gut investiertes Geld, denn dadurch erspart sich der Immobilienkäufer unter Umständen grosse Verluste und eine Menge Ärger.