Steuern

Darum ist die Vermögenssteuer eine Erbschaftssteuer in kleinen Portionen

Die Schweiz hat den Ruf, relativ bescheidene Steuern zu erheben. Wenn es um die Vermögenssteuer geht, sind wir aber alles andere als ein Paradies.

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Markus Stoll
Steuerspezialist

Die meisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unterschätzen die Vermögenssteuer: In Wirklichkeit ist sie viel höher, als es scheint. Bei vermögenden Personen, Unternehmerinnen und Unternehmern macht sie einen grossen Teil der Steuerlast aus. Und langfristig kann sich die Vermögenssteuer für einen grossen Personenkreis zu einer schweren finanziellen Belastung entwickeln: Zwischen 50 und 65 Jahren bauen Schweizerinnen und Schweizer besonders viel Vermögen auf – zur beruflichen und privaten Vorsorge kommen oft ein Eigenheim und Erbschaften. Dieses Vermögen muss man bis ans Lebensende versteuern.  

So hoch sind die Steuern

Darum sollte man verstehen, wie die Vermögenssteuer funktioniert: Auf den ersten Blick scheinen die Steuertarife bescheiden. In Bern bezahlt man zum Beispiel in der höchsten Progression 0,59 Prozent pro Jahr. Der reale Steuersatz ist aber deutlich höher: Wenn das Vermögen erhalten bleiben soll, muss man die Vermögenssteuern aus dem Einkommen finanzieren, auf dem man gleichzeitig Einkommenssteuern zahlt. Um die Vermögenssteuern in Bern zu zahlen, fallen Jahr für Jahr also nicht 0,59 Prozent an, sondern 1,02 Prozent.

Die vollständige Tabelle mit allen Kantonen und Parametern finden Sie hier.

Wenn man 1,02 Prozent des Vermögens als Einkommen erwirtschaften muss, um die Vermögenssteuer zu bezahlen, ist die tatsächliche Vermögenssteuer 73 Prozent höher als die ausgewiesene. Wenn man einen Teil des Einkommens aufwendet, um die Vermögenssteuer zu bezahlen, kann man dieses Geld nicht gewinnbringend anlegen. So fällt auch der Ertrag weg, den man mit diesem Geld erzielen könnte. Über 25 Jahre kumuliert kostet die Vermögenssteuer in Bern insgesamt 32,8 Prozent. In Genf sind es fast 63 Prozent.

So gesehen ist die Vermögenssteuer eine vorgezogene Erbschaftssteuer, die Steuerzahler in kleinen Portionen bezahlen. Wenn der Steuerzahler in Bern die tatsächliche Erbschaftssteuer auch dazurechnet, wird er feststellen, dass je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens Erbschaftssteuern von bis zu 40 Prozent anfallen – zusätzlich zur Vermögenssteuer.

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