Die 5 häufigsten Irrtümer über die Immo-Rente
Beim Thema Immo-Rente führen mangelnde oder falsche Informationen oft zu Missverständnissen. Das VZ räumt auf mit den häufigsten Irrtümern und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Beitrag empfehlen
1. Bin ich mit einer Immo-Rente noch Eigentümer meines Hauses?
Ja, Sie bleiben der Eigentümer des Hauses. Der Kreditgeber Ihrer Immo-Rente gewährt Ihnen ausschliesslich die Hypothek. Es gibt aber auch Anbieter, die sich das Eigentum übertragen lassen und Ihnen ein Wohnrecht einräumen.
Erfahren Sie Aktuelles zu Hypotheken, Zins- und Marktentwicklungen – mit Tipps zu Ihrer Hypothekarstrategie:
2. Muss ich das Haus nach Ablauf der Hypothek verkaufen?
Bei Fälligkeit wird überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Weiterführung gegeben sind. Wenn ja, kann die Finanzierung erneuert werden. Bei Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren sind die Eigentümer in der Regel 75 bis 80 Jahre oder älter. Unserer Erfahrung nach möchten viele das Haus dann altersbedingt aufgeben. Meist streben sie einen Verkauf an oder übertragen das Haus an eines ihrer Kinder.
3. Meine Kinder sind gegen eine Immo-Rente, weil diese das Erbe schmälern. Stimmt das?
Als Alternative käme ein Verkauf des Hauses in Frage. Vom Verkaufserlös – abzüglich der Grundstücksgewinnsteuern – können Sie jeden Monat eine Zusatzrente entnehmen. Ihre Ausgaben steigen allerdings stark, da Sie zusätzlich Miete für eine adäquate Wohnung zahlen. Unter dem Strich kommen Sie damit im Regelfall teurer weg. Darum unterstützen die Kinder das Unterfangen.
4. Ist eine solche Hypothek sehr teuer?
Nein. Die Zinsen für eine Immo-Rente bewegen sich im Bereich von vergleichbaren Festhypotheken von Schweizer Banken. Aufgrund der tiefen Zinsen ist der Zeitpunkt für den Abschluss einer Immo-Rente heute besonders günstig.
5. Kommen nur teure Immobilien an besten Lagen für eine Immo-Rente in Frage?
Das nicht, aber erfahrungsgemäss trennen sich Eigentümer von tollen Immobilien in Top-Lagen weit weniger gern von ihrem Eigenheim als Eigentümer von "normalen" Häusern; diese entscheiden sich viel öfter für einen Verkauf. Für die Hypothek wird jede Anfrage nach den gleichen Prinzipien geprüft. Wir beurteilen den Markt sowie die Lage, den Zustand und den Standard des Hauses. Das Hauptausschlusskriterium ist meist der bauliche Zustand: Schlecht unterhaltene Immobilien eignen sich nicht für die Immo-Rente.
Sie möchten mehr erfahren über die Immo-Rente? Bestellen Sie unser kostenloses Merkblatt oder reservieren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.