Pensionierung

Frühpensionierung: So sparen Sie AHV-Beiträge

Frühpensionierte müssen weiterhin Geld in die AHV einzahlen. Diese Beiträge können ein Loch ins Haushaltbudget reissen.

Christophe Piquerez
Pensionierungsexperte
Aktualisiert am
01. Januar 2023

Männer müssen bis 65 in die AHV einzahlen, Frauen zurzeit noch bis 64. Das ist auch der Fall, wenn sie früher in Pension gehen und die AHV-Rente vorzeitig beziehen. Die AHV wendet dann den Tarif für Nichterwerbstätige an; dieser richtet sich nach dem steuerbaren Vermögen und dem jährlichen Renteneinkommen. Die AHV-Beiträge können so bis zu 25'700 Franken pro Jahr und Person ausmachen. Je nach Ausgleichskasse kommen bis zu 5 Prozent Verwaltungskosten dazu.

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Es lohnt sich also zu prüfen, wie sich diese Kosten senken lassen. Nichterwerbstätige müssen zum Beispiel keine AHV-Beiträge zahlen, wenn ihr Ehepartner als erwerbstätig im Sinne der AHV gilt und zusammen mit seinem Arbeitgeber mindestens 1028 Franken pro Jahr in die AHV einzahlt.

So spart ein Ehepaar fast 5000 Franken AHV pro Jahr

Diese Regel können sich Ehepaare zunutze machen: Wenn einer der beiden Partner ein Teilzeitpensum beibehält, kann er unter Umständen seine eigenen AHV-Beiträge senken und seinen Partner von der Beitragspflicht entbinden. Ein Beispiel: Ein frühpensioniertes Ehepaar verfügt über 800'000 Franken Vermögen und bezieht 110'000 Franken Rente pro Jahr. Für die Berechnung der Beiträge multipliziert die AHV die jährliche Rente mit dem Faktor 20 und zählt das Resultat mit den 800'000 Franken Vermögen zusammen.

Das ergibt in diesem Beispiel 3 Millionen Franken. Der AHV-Beitrag pro Person berechnet sich auf der Hälfte davon, also auf 1,5 Millionen Franken, was einen Jahresbeitrag von 3053 Franken ergibt (siehe Grafik unten). Zusammen bezahlen diese beiden Frühpensionierten also 6106 Franken in die AHV ein. Angenommen, die Ehefrau arbeitet 30 Prozent und erhält dafür 24'000 Franken Lohn pro Jahr. Die AHV Beiträge inklusive Arbeitgeberbeiträge betragen 10,6 Prozent des Lohnes, also 2544 Franken.

Weil dieser Betrag die Hälfte der Beiträge übersteigt, die sie als Nichterwerbstätige bezahlen müsste (50 Prozent von 3053 Franken), gilt sie als erwerbstätig. Ihre Beitragspflicht ist damit erfüllt, und auch ihr Ehemann muss nichts mehr bezahlen, weil ihre Beiträge 1028 Franken übersteigen. Das Ehepaar zahlt also nur die 1272 Franken ein, die der Ehefrau vom Lohn abgezogen werden, die andere Hälfte zahlt ihr Arbeitgeber. Dank dem Teilzeitpensum der Ehefrau reduziert sich die gemeinsame Last von 6106 Franken auf 1272 Franken. Die Ersparnis beträgt also 4834 Franken pro Jahr.

Melden Sie den Bezug Ihrer Rente frühzeitig an

Die AHV fordert Sie nicht automatisch dazu auf, AHV-Beiträge zu zahlen. Wenn Sie früher in Pension gehen, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zweigstelle als nichterwerbstätig anmelden. Sonst riskieren Sie eine Beitragslücke, die Ihre Altersrente vermindern kann. Spätestens wenn Sie den Bezug der Rente anmelden, wird die AHV das Versäumnis feststellen und die Beiträge der letzten fünf Jahre nachfordern – und zwar samt Verzugszins.