Krankenkasse wechseln: Zusatzversicherung
Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen ist keine Kasse verpflichtet, Sie zu versichern. Kassen können bestehende Krankheiten ausschliessen (Vorbehalt) oder die beantragte Zusatzversicherung ganz ablehnen (z. B. wegen fortgeschrittenem Alter).
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Bei einer Prämienerhöhung können Sie Zusatzversicherungen je nach Kasse innerhalb von 25 bis 30 Tagen nach Mitteilung der Prämienerhöhung, bei einigen Kassen sogar bis Ablauf der Versicherungsperiode Ende Jahr auflösen. Ohne Prämienerhöhung können Sie Ihren Vertrag in der Regel jeweils 3 Monate im Voraus auf Ende eines Kalenderjahres kündigen, ausser wenn Sie eine feste Vertragsdauer vereinbart haben (z. B. 3 Jahre).
Nach jedem Schadensfall, für den Ihre Krankenkasse Leistungen aus den Zusatzversicherungen erbringen muss, können Sie spätestens 14 Tage nach der Auszahlung kündigen. Die Prämien müssen Sie aber bis zum Ende der Versicherungsperiode bezahlen (in der Regel Ende Jahr). Wenn Sie einen Mehrjahresvertrag kündigen, nachdem er mindestens ein Jahr in Kraft war, müssen Sie die Prämie nur bis zum Datum bezahlen, an dem der Vertrag erlischt.
Hinweis: Kündigen Sie Zusatzversicherungen erst, wenn Sie von der neuen Kasse eine schriftliche Aufnahme-Bestätigung haben, sonst verlieren Sie bisherige Deckungen unter Umständen endgültig!
Der Grund für eine Prämienerhöhung kann auch der Wechsel in eine höhere Altersgruppe sein. Dann gelten die Regeln ohne allgemeine Prämienerhöhung. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse!