Vorsorge

Vorsorgeplanung: Mit so viel Rente können Sie bei Krankheit oder Unfall rechnen

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können eine Familie stark belasten, auch finanziell. Darum sollte man seine Vorsorge planen und genau wissen, mit wie viel Rente man rechnen kann, wenn der Ehe- oder Lebenspartner invalid wird oder stirbt.

Portrait von Selina Wyss
Selina Lojacono
Vorsorgespezialistin
Aktualisiert am
30. Juli 2024

Die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer, die eine IV-Rente beziehen, ist in den letzten 25 Jahren um 35 Prozent gestiegen. Ein grosser Teil geht auf psychische Erkrankungen zurück – sie haben sich fast verdoppelt. Besonders häufig sind Burn-outs und Depressionen. Diese Entwicklung ist besorgniserregend.

Wie gut sind erwerbstätige Frauen und Männer abgesichert, wenn ihnen etwas zustösst? Dieser Frage gingen die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums in einer Studie nach. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse in Kürze:

Vorsorgedeckung bei Krankheit

Die Studie zeigt, dass die Leistungen bei Krankheit meistens viel tiefer sind als bei Unfall. Wird etwa eine Frau als Folge einer Krankheit invalid, sind im Verhältnis zum Schweizer Medianlohn nur 67 Prozent ihres Einkommens abgedeckt; bei einem Mann sind es 58 Prozent (Tabelle).

Vorsorgedeckung bei Unfall

Die Folgen eines Unfalls sind dagegen besser versichert: Werden erwerbstätige Frauen oder Männer wegen eines Unfalls invalid, sind häufig 90 Prozent ihres Einkommens abgedeckt.

Krankheit vs. Unfall

Die Studie zeigt auch, wie entscheidend es ist, ob das Einkommen wegen einer Krankheit oder einem Unfall wegfällt. Die Renten der AHV/IV sichern in beiden Fällen das Existenzminimum. Beide Risiken sind zusätzlich über die zweite Säule versichert (BVG/UVG).

Aktion

Vorsorge-Analyse im VZ

Sie möchten wissen, wie Sie und Ihre Familie abgesichert sind, falls Ihnen etwas zustossen sollte?

Bei Krankheit deckt das BVG-Obligatorium Löhne bis 88'200 Franken; für den Teil über dem Obligatorium ist aber eine zusätzliche Deckung nötig. Bei Unfällen ist die Unfallversicherung (UVG) zuständig, sowohl für die Heilungskosten als auch für die Renten bei Invalidität und Tod. Das Obligatorium deckt Löhne bis 148'200 Franken. Höhere Löhne müssen ebenfalls zusätzlich abgesichert werden.

Tipp: Wer mitten im Leben steht, denkt kaum daran, dass ihm etwas passieren könnte. Wenn man Kinder bekommt, ein Haus kauft, Teilzeit arbeitet oder eine Firma gründet, kann sich die Vorsorgesituation aber stark ändern. Prüfen Sie darum die Deckungen all Ihrer Versicherungen. Dazu gehören AHV/IV, Pensionskasse, Krankentaggeld- und Unfallversicherung des Arbeitgebers sowie die privaten Risikoversicherungen. Nur so können Sie entscheiden, ob ein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig ist. Wenn Ihr Arbeitgeber nur durchschnittliche Leistungen vorsieht, müssen Sie Deckungslücken unter Umständen mit einer privaten Risikoversicherung schliessen.

Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie die Studie oder machen Sie den kostenlosen Vorsorge-Check. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.