Steuern

So können Sie dank der AHV-Reform massiv Steuern sparen

Vorsorgegelder bezieht man am besten gestaffelt, um die Steuerlast zu senken. Die AHV-Reform hat diese Möglichkeit erweitert – wenn die Steuerbehörde mitmacht.

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Sara Neuweiler
Niederlassungsleiterin Uster
Publiziert am
09. September 2024

Seit Anfang Jahr ist die AHV-Reform in Kraft. Was viele nicht wissen: Auch bei den Pensionskassen gelten deshalb neue Regeln. Weil sie jetzt Teilpensionierungen erlauben müssen, können alle den Bezug ihrer Guthaben auf mindestens drei Schritte aufteilen. Wer die Bezüge über mehrere Jahre staffelt, spart unter Umständen viel Steuern.

Merkblatt
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Tipps zum Steuern sparen

Dieses Merkblatt zeigt die wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten auf.

Das Beispiel eines Ehepaares aus Bern zeigt, wie viel Geld sich so einsparen lässt. Der Ehemann geht in zwei Schritten in Pension, und seine Frau bezieht ihre Vorsorge- Guthaben gestaffelt über mehrere Jahre. So senkt das Ehepaar seine Steuerlast um gut 37'000 Franken (Tabelle unten).

Allerdings sind einige Aspekte der steuerlichen Umsetzung der Reform noch offen. Das zeigt eine Umfrage des VZ VermögensZentrums bei den kantonalen Steuerbehörden in der ganzen Schweiz. Die Kantone beantworten die folgenden wichtigen Fragen sehr unterschiedlich:

Was passiert bei mehr als drei Bezügen aus der Pensionskasse? Gut möglich, dass die Steuerbehörden alle weiteren Bezüge mit dem letzten zusammenrechnen. So fallen mehrere Bezüge in das selbe Steuerjahr, und die Steuerbelastung steigt.

In einigen Kantonen ist offen, ob man zusätzlich zu den drei Bezügen aus der Pensionskasse auch Geld aus der Freizügigkeit beziehen darf. In den meisten Kantonen gilt die Obergrenze von drei Bezügen für beide Vorsorgegefässe zusammen.

Die Umfrage des VZ zeigt weiter, dass die meisten Kantone die Obergrenze auch für die vor 2024 bezogenen Guthaben anwenden.

Wer sich Schritt für Schritt pensionieren lassen will, sollte abklären, ob zwischen zwei Reduktionen des Arbeitspensums ein Jahr verstreichen muss oder ob im Kanton eine andere Frist gilt.

Tipp: Prüfen Sie mit einer erfahrenen Fachperson, wie Ihr Kanton die steuerlichen Folgen der AHV-Reform genau umsetzt und ob Sie die Planung für Ihre (Teil-)Pensionierung allenfalls anpassen müssen.

Sie möchten Steuern sparen? Bestellen Sie das Merkblatt, oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.