So sparen Selbstständige Steuern bei der Firmenübergabe
Inhaber einer Personengesellschaft wie zum Beispiel Einzelunternehmer können viel Steuern sparen, wenn sie die Firma vor dem Verkauf an einen Nachfolger frühzeitig in eine Kapitalgesellschaft umwandeln oder andere Massnahmen ergreifen.
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Viele KMU werden in der Schweiz als Einzelunternehmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften geführt. Beim Verkauf einer solchen Firma werden Einkommenssteuern auf den stillen Reserven fällig, also auf der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert. Zusätzlich zu den Steuern fallen auf dem Verkaufsgewinn auch Sozialversicherungsbeiträge an. Das kann ins Geld gehen.
Wer seine selbstständige Erwerbstätigkeit definitiv aufgibt und mindestens 55 Jahre alt oder invalid ist, kann zwar die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung geltend machen. Trotzdem können auf dem Verkaufsgewinn immer noch 15 bis 25 Prozent Steuern und Sozialversicherungsabgaben anfallen..
Häufig lohnt es sich daher, ein Einzelunternehmen vor der Übergabe in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, denn mit einer AG oder GmbH ist die Nachfolge meistens steuerfrei. Diese Art der Steueroptimierung muss man allerdings lange im Voraus planen, denn die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft muss spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf abgeschlossen sein. Wird das Unternehmen vor Ablauf dieser Frist verkauft, werden die stillen Reserven nachträglich besteuert.
Im KMU-Special lesen Sie, wie Sie Ihre Pensionskasse, Versicherungen und Nachfolge optimieren können:
Einkäufe in die zweite Säule
Wenn ein Wechsel der Rechtsform nicht in Frage kommt, können sich Selbstständige freiwillig einer Pensionskasse anschliessen – entweder der Pensionskasse ihrer Mitarbeitenden und jener ihres Berufsverbands. Unternehmer, die nicht von Anfang an einer Pensionskasse beigetreten sind, haben in der Regel grosse Deckungslücken. Sie können daher hohe Beträge einzahlen und diese freiwilligen Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen, was ihre Steuerrechnung deutlich senken kann. Wer mindestens ein Teil des Pensionskassenguthabens in Kapitalform beziehen möchte, muss sich spätestens drei Jahre vorher einkaufen.
Selbstständig Erwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können unter gewissen Umständen einen fiktiven Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung beantragen, der eine steuerliche Entlastung des Liquidationsgewinns zur Folge hat. Ein fiktiver Einkauf ist auch für Selbstständige möglich, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. In diesem Fall muss das angesparte Vorsorgeguthaben aber kleiner sein als der zulässige fiktive Einkauf.
Steuer-Ruling empfehlenswert
In der Schweiz können Steuerpflichtige vor grossen Transaktionen mehr Steuersicherheit gewinnen, wenn sie das Gespräch mit den Behörden suchen und sich über die Steuerfolgen ihres Vorhabens verständigen. Unternehmer, die ihre Nachfolgelösung vorab detailliert aufzeichnen können, bekommen von der Steuerbehörde eine verbindliche Zusicherung über die steuerlichen Folgen (Steuervorabbescheid, auch Ruling genannt).