Tieferer Umwandlungssatz – was heisst das?
Viele Pensionskassen haben ihre Renten bereits reduziert. Wer finanzielle Einbussen im Alter verhindern will, muss rechtzeitig handeln. Was bedeutet "rechtzeitig", und was kann man tun, um allfällige Lücken zu füllen?
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Wie viel Altersrente jemand nach seiner Pensionierung erhält, hängt massgeblich vom Umwandlungssatz ab. Mit diesem Satz wandelt die Pensionskasse das Altersguthaben in eine lebenslange Altersrente um. Der im Gesetz vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz beträgt zurzeit 6,8 Prozent. Voraussichtlich Anfang 2024 werden wir über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) abstimmen. Die BVG-Reform sieht vor, dass der Mindestumwandlungssatz auf 6,0 Prozent sinkt. Das würde bedeuten, dass Pensionskassen pro 100 000 Franken Altersguthaben statt mindestens 6800 Franken neu nur noch mindestens 6000 Franken Rente im Jahr ausbezahlen müssten.
Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für den obligatorischen Teil des Altersguthabens, im persönlichen Pensionskassenausweis häufig als "Altersguthaben gemäss BVG" bezeichnet. Die meisten Versicherten haben auch ein überobligatorisches Altersguthaben, weil ihre Pensionskasse höhere als nur die obligatorischen Leistungen erbringt. Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zählen in der Regel zum überobligatorischen Guthaben.
Im Überobligatorium können die Pensionskassen den Umwandlungssatz selbst festlegen. Oft ist er dort deutlich niedriger als im Obligatorium. Statt zweier separater Umwandlungssätze für das obligatorische und das überobligatorische Guthaben sehen viele Pensionskassen einen sogenannt "umhüllenden Umwandlungssatz" vor, der dann für das gesamte Altersguthaben gilt. Solange für den obligatorischen Teil rein rechnerisch ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt, darf der umhüllende Umwandlungssatz darunter liegen.
Immer kleinere Renten
Wegen der steigenden Lebenserwartung und anderer Faktoren mussten viele Pensionskassen ihre Umwandlungssätze bereits deutlich senken. Der Trend dürfte in den nächsten Jahren weiter nach unten zeigen. Dazu kommt: Die wenigsten Pensionskassen gleichen die Teuerung aus. Eine Pensionskassenrente verliert deshalb über die Zeit an Kaufkraft.
Wer ohne finanzielle Sorgen in Pension gehen will, muss deshalb früh genug handeln. Am besten lässt man sich spätestens mit 55 berechnen, wie viel Rente es aus AHV und Pensionskasse geben wird. Ein solides Budget mit einem langfristigen Finanzplan zeigt dann, wie viel Geld für den angestrebten Lebensstandard fehlen wird.
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Diese Lücke muss man bis zur Pensionierung mit Ersparnissen auffüllen. Besonders ETFs (Exchange Traded Funds) eignen sich dafür. Diese passiven Anlagefonds sind günstig und transparent, und man kann auch mit kleinen Beträgen langfristig Kapital ansparen.
Auch in der Pensionskasse kann man gut zusätzlich Geld auf die Seite legen. Viele Kassen bieten Pläne mit höheren Sparbeiträgen an. Zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers spart man so mehr Geld für die Zeit nach der Pensionierung an. Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können sich lohnen. Zudem sollte man keine Einzahlung in die Säule 3a verpassen. Mit den Einzahlungen in die Pensionskasse und die Säule 3a verbessert man seine Leistungen im Alter und spart erst noch Steuern.
Rente oder Kapital?
Vor der Pensionierung muss man dann einen wichtigen Entscheid treffen: Was soll mit dem Guthaben in der Pensionskasse geschehen? Lebenslange Rente, einmalige Auszahlung oder ein Mix aus beidem? Dieser Entscheid ist endgültig und bestimmt die spätere Lebensqualität stark. Die Rente hat den Vorteil, dass sie ein regelmässiges Einkommen bis zum Lebensende sichert. Wer dagegen das Kapital wählt, trägt zwar das Langlebigkeitsrisiko. Mit dem Kapitalbezug fährt man dafür steuerlich oft besser und bleibt finanziell flexibler.