Umzug: Entscheidend ist der Stichtag
Wer in einen anderen Kanton umzieht, zahlt für das ganze Jahr Einkommens- und Vermögenssteuern im neuen Kanton.
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Entscheidend für die Steuerpflicht ist der Wohnort am 31. Dezember. Dieser Stichtag gilt in der Regel auch, wenn man an einen anderen Ort im gleichen Kanton zieht. In einigen Kantonen (Nidwalden und Obwalden) ist der Stichtag der 1. Januar. Wer also zum Beispiel Ende Januar von Stans nach Hergiswil zieht, zahlt für das ganze Jahr Steuern in Stans.
Einzig der Kanton Fribourg rechnet pro rata ab. Wer zum Beispiel Ende Juni von Fribourg nach Düdingen zieht, zahlt für die Hälfte des Jahres in Fribourg Steuern, für den Rest des Jahres in Düdingen.
Wer Ende Jahr umziehen will, sollte unbedingt beachten, wo er am Stichtag seinen offiziellen Wohnsitz hat. Wenn Sie in einen steuergünstigeren Kanton umziehen, sollten Sie Ihre Schriften bis Mitte Dezember am neuen Wohnort deponieren. Ziehen Sie jedoch in einen Kanton mit höherer Steuerbelastung, sollten Sie sich erst im Januar bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden und so noch ein Jahr lang vom günstigeren Steuerfuss des bisherigen Wohnorts profitieren.