Vergessene Pensionskassen-Guthaben: Nachforschen lohnt sich
Wer mehrmals die Stelle gewechselt oder im Ausland gearbeitet hat, vermisst unter Umständen einen Teil seiner Altersvorsorge.
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Kaum jemand arbeitet heute sein ganzes Leben lang im gleichen Unternehmen. Wer mehrmals die Stelle wechselt oder im Ausland tätig ist, nimmt eigentlich sein Guthaben aus der Pensionskasse mit. Doch diese Guthaben können vergessen gehen.
Versicherte sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Altersguthaben bei einem Stellenwechsel in die neue Pensionskasse eingezahlt wird. In der Regel werden sie zwar von der bisherigen Pensionskasse schriftlich dazu aufgefordert. Allzu oft geht die Aufforderung aber unter, und das Guthaben wird zum "kontaktlosen Freizügigkeitsgeld".
Wenn die Pensionskasse keine Angaben bekommt, wohin sie das Geld überweisen soll, parkiert sie es nach spätestens zwei Jahren auf einem Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese Stiftung verwaltet das Geld so lange als kontaktloses Freizügigkeitsguthaben, bis sich die rechtmässigen Besitzer melden. Häufig handelt es sich um kleinere Beträge von mehreren tausend Franken. Immer wieder tauchen aber auch grosse Guthaben von mehreren hunderttausend Franken auf, die vergessen gingen.
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Die Nachforschungen sind kostenlos
Wer unsicher ist, ob irgendwo noch Vorsorge-Guthaben parkiert sind, kann die Zentralstelle 2. Säule kostenlos mit der Suche beauftragen. Sie ist die Verbindung zwischen den Einrichtungen der zweiten Säule und den Versicherten. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen der Zentralstelle regelmässig Guthaben melden, die vergessen gegangen sind oder bei denen kein Kontakt mehr zum Versicherten besteht.