Hypotheken

Pensionskasse: Verpfändung oder Vorbezug?

Für den Kauf eines Eigenheims kann man Pensionskassenguthaben vorzeitig beziehen oder der Bank verpfänden. Was man dabei beachten sollte.

James Kuhn
Hypothekarexperte

Ein Vorbezug schmälert die Rente im Alter in der Regel erheblich, bei manchen Pensionskassen auch die Leistungen bei Tod oder Invalidität. Bei einer Verpfändung bleibt das Geld in der Pensionskasse, und der Versicherte erhält nach wie vor die vollen Leistungen.

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Zudem muss man einen Vorbezug von Pensionskassenguthaben als Einkommen versteuern, allerdings separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Steuersatz. Der Steuerbetrag fällt je nach Wohnort und Betrag unterschiedlich aus. Mit unserem Rechner können Sie ganz einfach ermitteln, wie hoch die Steuer bei einem Bezug von Pensionskasssenguthaben an Ihrem Wohnort ausfällt.

Wichtig: Die Vorsorgeeinrichtung überweist das Geld direkt an die Hypothekarbank. Die fälligen Steuern muss der Bezüger folglich aus anderen Mitteln begleichen.

Bei einer Verpfändung dient das Pensionskassenguthaben der Bank als Sicherheit. Im Gegenzug gewährt sie ein zusätzliches Hypothekardarlehen in Höhe von maximal 90 Prozent der verpfändeten Summe. Diese Zusatz-Hypothek muss wie eine zweite Hypothek innert 15 Jahren vollständig amortisiert werden. Die Bank kann auf das verpfändete Pensionskassengeld zugreifen, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und zum Beispiel die Hypothekarzinsen nicht bezahlt.

Verpfändung ist meist günstiger als ein Vorbezug

Pensionskassenguthaben sind für die Banken eine solide Sicherheit. Darum gewähren sie in der Regel eine Hypothek von bis zu 90 Prozent des Liegenschaftswerts statt den üblichen 80 Prozent. Eine Zusatz-Hypothek, die mit Pensionskassengeld gesichert ist, bekommt man in der Regel zu den gleichen Zinskonditionen wie eine erste Hypothek. Die Zusatz-Hypothek wird allerdings wie eine zweite Hypothek behandelt und muss innert 15 Jahren vollständig amortisiert sein.

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Wer sein Pensionskassenguthaben verpfändet statt bezieht, kann weiterhin freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen. Solche Einkäufe sind steuerlich sehr vorteilhaft, weil man den eingezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Nach einem Vorbezug sind freiwillige Einkäufe erst wieder möglich, wenn das vorbezogene Geld in die Pensionskasse zurückbezahlt wurde.

Auf den ersten Blick kostet eine Verpfändung  deutlich mehr als der Vorbezug des Pensionskassenguthabens. Die höhere Hypothek hat höhere Zinskosten und Amortisationsraten zur Folge. Wenn man die Auswirkungen auf Steuern und Vorsorge berücksichtigt, kostet eine Verpfändung sogar oft weniger als ein Vorbezug (siehe Tabelle).

Wer das Pensionskassenguthaben nur verpfändet, kann mehr Schuldzinsen steuerlich geltend machen, und an den versicherten Leistungen ändert sich nichts. Wenn man sich für einen Vorbezug entscheidet, sollte man unbedingt die Leistungseinbussen kompensieren. Erstens sollte man dann jedes Jahr einen Betrag auf die Seite legen, um die Kürzung der Altersrente aufzufangen. Zweitens fallen Versicherungsprämien an, um die geringeren Leistungen bei Invalidität und Tod auszugleichen. Die Beispielrechnung in der Tabelle berücksichtigt alle diese Faktoren.

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