Versicherer bremsen Kunden aus, die kündigen wollen
Viele Versicherte haben es satt, Geld für überteuerte Deckungen auszugeben, und möchten ihre Policen kündigen. Bei manchen Versicherern stösst ihr Wunsch auf taube Ohren.
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Seit rund eineinhalb Jahren ist das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz ist konsumentenfreundlicher als das alte:
- Versicherte haben eine Bedenkfrist von 14 Tagen, um zum Beispiel einen neuen Vertrag ohne Verpflichtung zu kündigen.
- Policen können nach drei Jahren gekündigt werden, auch wenn sie fünf oder zehn Jahre lang laufen. Davon ausgenommen sind Lebensversicherungen.
Nicht alle Versicherten, die ihre neuen Rechte geltend machen wollen, kommen damit durch: Dem VZ sind Dutzende Fälle bekannt, bei denen Versicherer Kündigungen zurückwiesen.
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Streitpunkt ist praktisch immer die Kündigungsfrist. Sie beträgt auch mit dem neuen Gesetz drei Monate. Nur: Was gilt als Basis für diese Frist – die sogenannte vertragliche Kündigung per Ende Jahr oder das Datum, an dem der Versicherungsschutz beginnt?
Dazu ein Beispiel: Die Autopolice einer Bernerin läuft seit 8. April 2019. Sie kündigte im Mai 2022 per Ende des Jahres, also mehr als drei Jahre nach Abschluss des Vertrags. Laut ihrem Versicherer hätte sie aber per 7. April 2022 kündigen müssen.
Die Folge: Diese Frau muss die teurere Prämie ein weiteres Jahr bezahlen und kann erst dann zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Spitzfindig, überkorrekt, rechtens? Die Dunkelziffer solcher Fälle dürfte hoch sein, weil viele Versicherte Konflikte nicht dem Ombudsman der Privatversicherungen melden – darum gibt es bisher keine verbindliche Einschätzung, wie die Rechtslage ist.
Tipp: Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Wenn man das Kleingedruckte nicht sorgfältig liest, bevor man einen Versicherungsvertrag unterschreibt, kann man böse Überraschungen erleben – zum Beispiel bei einem Schaden oder bei einer Kündigung.
Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ihre Versicherungen. Prüfen Sie, ob Sie zu viel bezahlen, wann Ihre Verträge auslaufen und wann sie kündbar sind. Und lassen Sie sich von einer Fachperson helfen, wenn Sie unsicher sind.
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