Vorsorge

Vorsorgeguthaben beziehen: Wie viel geht für Steuern weg?

Die meisten Erwerbstätigen sparen vor allem in der Pensionskasse und Säule 3a. Wie viel Geld sich da ansammelt, wird vielen erst bewusst, wenn es besteuert wird.

Judith Zwyssig
Vorsorgespezialistin
Publiziert am
08. August 2023

Wer für die Pensionierung spart, wird belohnt. Das Geld in der Pensionskasse und in der Säule 3a fällt nicht unter die Vermögenssteuer, und die Erträge werden nicht als Einkommen besteuert.

Merkblatt
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Vorsorgeguthaben beziehen: So zahlen Sie weniger Steuern

Wie Sie Ihre Steuerbelastung optimieren und Tausende von Franken sparen können, erfahren Sie aus diesem Merkblatt.

Allerdings: Wenn man die Ersparnisse bei der Pensionierung bezieht, langt der Fiskus kräftig zu. Beim Bund beträgt die Steuer ein Fünftel der sonst üblichen Einkommenssteuer; zwischen den Kantonen variiert sie stark.

Ein Mann, der 700'000 Franken bezieht, bezahlt in Zürich fast 46'000 Franken, in Basel sogar rund 68'000 Franken.

Darum: Wer seine Steuern rechtzeitig optimiert, spart unter Umständen mehrere Tausend Franken. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

Vor der Pensionierung

Die Steuerbehörde zählt alle Bezüge eines Jahres zusammen, oft auch die des Ehepartners. Je mehr in einem Jahr bezogen wird, desto höher ist meistens die prozentuale Belastung. Es kann sich lohnen, Ersparnisse über mehrere Jahre verteilt zu beziehen, um die Progression zu brechen.

Tipp: Wer eine Säule 3a auflöst, muss das ganze Guthaben beziehen. Bauen Sie darum frühzeitig mehrere 3a-Gefässe auf, um sie gestaffelt saldieren zu können. Koordinieren Sie diese Bezüge mit denen aus der Pensionskasse, auch jenen Ihres Ehepartners. Wegen der progressiven Bundessteuern lohnt sich so eine Staffelung in der Regel auch in Kantonen, die Kapital­bezüge linear besteuern.

Bei der Pensionierung

Renten aus der Pensionskasse muss man Jahr für Jahr als Einkommen versteuern. Anders als beim Kapitalbezug profitiert man nicht von einem reduzierten Tarif. Dafür muss man das ausbezahlte Kapital als Vermögen versteuern, die Dividenden- und Zinserträge daraus als Einkommen.

Tipp: Wägen Sie gut ab, was für Sie besser ist: Rente, Kapital oder eine Mischung aus beidem. Steuerlich ist der Kapitalbezug auf Dauer in der Regel attraktiver – trotz der Vermögenssteuer.

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