Wo ist man steuerpflichtig?
In der Regel ist man an seinem Wohnort für sein Einkommen und Vermögen steuerpflichtig. Ausnahmen betreffen Wochenaufenthalter, Firmeninhaber und Liegenschaften.
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Wenn ein Steuerpflichtiger mehr als einen Wohnsitz hat, wird er dort besteuert, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist dort, wo er zusammen mit seiner Familie wohnt, seine Freizeit verbringt und in Vereinen aktiv ist.
Steuerpflichtige, die als Wochenaufenthalter gemeldet sind und nicht an ihrem Arbeitsort Steuern zahlen, müssen ihren Status häufig gegenüber den Steuerbehörden verfechten. Dies gilt insbesondere für Alleinstehende, da in so einem Fall die Nähe zum Arbeitsort als Lebensmittelpunkt am stärksten gewichtet wird.
Die meisten Kantone stützen sich inzwischen auf ein Bundesgerichtsurteil von 2012, wonach die Nähe zum Arbeitsort von grösserer Bedeutung ist als die Vereinszugehörigkeit oder die Bindung an das Elternhaus. Die Steuerbehörden machen regelmässig Stichproben. In der Praxis wird der Status eines Wochenaufenthalters viel strenger überprüft als vor einigen Jahren.
Was gilt für Liegenschaften und Firmeninhaber?
Liegenschaften sowie Ein- und Mehrpersonengesellschaften sind dort steuerpflichtig, wo sich das Grundstück beziehungsweise die Betriebsstätte befindet. Das kann dazu führen, dass man in zwei verschiedenen Kantonen steuerpflichtig wird.
Weil Steuern grundsätzlich nicht doppelt erhoben werden dürfen, scheiden die Steuerbehörden aus, was wo steuerpflichtig ist. Wer zum Beispiel in St. Gallen wohnt und eine Ferienwohnung im Berner Oberland besitzt, muss nicht in beiden Kantonen eine Steuererklärung ausfüllen. Es reicht, wenn man eine Steuererklärung an seinem Wohnort einreicht und dem anderen Kanton eine Kopie davon schickt.
Auf internationaler Ebene verhindern Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern, dass dasselbe Einkommen und Vermögen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland besteuert wird.