Worauf müssen gleichgeschlechtliche Paare bei der Pensionierung achten?
Spätestens mit 55 Jahren sollten Sie Ihren Ruhestand planen. Im Hinblick auf Ihre Pensionierung müssen Sie viele Entscheide von erheblicher Tragweite treffen, damit Sie bis an Ihr Lebensende ein ausreichend hohes Einkommen haben und auch Ihre Partnerin oder Partner abgesichert ist. Im Konkubinat lebende lesbische und schwule Paare stellen sich zu diesem Zeitpunkt oft die Frage, ob sie ihre Partnerschaft eintragen lassen oder – was bald möglich sein wird – heiraten sollen. Dieser Entscheid hat weitreichende Folgen auf AHV, Pensionskasse und Steuern. Es lohnt sich daher, die Pensionierung mit der Unterstützung eines LGBT-Fachexperten oder einer LGBT-Fachexpertin zu planen.