Wie begünstige ich meinen Partner bestmöglich?
Wenn Ehe- oder Konkubinatspaare keine Vorkehrungen für den Todesfall treffen, riskieren sie, dass der hinterbliebene Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie dafür sorgen, dass Ihr Lebenspartner mindestens einen Teil des Nachlassvermögens bekommt. Verheirateten steht zwar auch ohne spezielle Anordnungen ein Teil des Vermögens des verstorbenen Ehepartners zu. Oft reicht diese gesetzliche Begünstigung aber nicht aus. Welche Möglichkeiten Ihnen das Ehe- und Erbrecht zur Absicherung bieten, lesen Sie im kostenlosen Merkblatt "Begünstigung des überlebenden Ehepartners".