Wenn Ehepaare keine Vorkehrungen für den Todesfall treffen, riskieren sie, dass der hinterbliebene Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Zwar steht Verheirateten gemäss Gesetz auch ohne spezielle Anordnungen die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Ehepartners zu. Je nachdem, wie sich das eheliche Vermögen zusammensetzt, reicht diese gesetzliche Begünstigung aber nicht aus. Im schlimmsten Fall muss er das Eigenheim verkaufen, um die übrigen Erben auszahlen zu können.
Erfahren Sie im Merkblatt, wie sich Ehepaare gegenseitig so weit wie möglich begünstigen, damit der überlebende Partner abgesichert ist.