Immobilien

Eigenheimfinanzierung mit Pensionskassengeldern

Wer Pensionskassenvermögen für den Erwerb eines Eigenheims verwenden will, hat zwei Möglichkeiten: Er kann es vorbeziehen oder verpfänden. Ein Vorbezug von Pensionskassengeld schmälert die Rente im Alter in der Regel erheblich.

Adrian Wenger
Hypothekarexperte

Wer beispielsweise mit 45 einen Bezug von 200'000 Franken tätigt, hat bei einer durchschnittlichen Verzinsung des Vorsorgekapitals von 2 Prozent bei der Pensionierung rund 300'000 Franken weniger Alterskapital. Das entspricht einer jährlichen Renteneinbusse von etwa 20'000 Franken. Bei vielen Pensionskassen fallen auch die Leistungen bei Tod oder Invalidität tiefer aus.

Statt das Pensionskassenguthaben auszahlen zu lassen, kann man es der Bank verpfänden. Das Guthaben dient der Bank als Sicherheit. Im Gegenzug gewährt sie ein zusätzliches Hypothekardarlehen von maximal 90 Prozent der verpfändeten Summe. Diese Zusatz-Hypothek muss wie eine zweite Hypothek innert 15 Jahren vollständig amortisiert werden.

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Kostenvergleich: Verpfändung ist meist günstiger

Die höhere Hypothek hat höhere Zinskosten und jährliche Amortisationsraten zur Folge. Wenn man die Auswirkungen auf Steuern und Vorsorge berücksichtigt, kostet eine Verpfändung sogar oft weniger als ein Vorbezug (siehe Tabelle). Wer das Pensionskassenguthaben nur verpfändet, kann mehr Schuldzinsen steuerlich geltend machen, und an den versicherten Leistungen ändert sich nichts.

Wenn man sich für einen Vorbezug entscheidet, sollte man unbedingt die Leistungseinbussen kompensieren. Erstens sollte man dann jedes Jahr einen Betrag auf die Seite legen, um die Kürzung der Altersrente aufzufangen. Zweitens fallen Versicherungsprämien an, um die geringeren Leistungen bei Invalidität und Tod auszugleichen. Die Beispielrechnung in der Tabelle berücksichtigt alle diese Faktoren.