Die Vorsorgeleistungen für Konkubinatspaare sind oft ungenügend. Paare ohne Trauschein sollten sich deshalb absichern.
Hinterbliebene Konkubinatspartner erhalten weder von der AHV noch von der Unfallversicherung eine Rente. Und sie sind auch nicht automatisch erbberechtigt. Moderne Pensionskassen zahlen auch an Konkubinatspartner Renten aus – oft aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Das Merkblatt informiert über die Leistungen an Konkubinatspartner aus den Sozialversicherungen und die Begünstigungsmöglichkeiten in der 2. Säule.