Sowohl das schweizerische Vorsorgesystem als auch das Erbrecht sind auf traditionelle Ehepaare und Familien ausgerichtet. Unverheiratete Paare sind in diesem System eindeutig schlechter gestellt, und es gelten andere Regeln als für Ehepaare.
In diesem Merkblatt fassen wir zusammen, welche Leistungen hinterbliebenen Konkubinatspartnern zustehen, wie sie diese Leistungen geltend machen, und wie sie sich besser absichern.