Nachlass
Schenkungssteuern im Vergleich
Steuerpflichtig sind die Empfänger einer Schenkung. Je grösser die Schenkung und je entfernter der Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, desto höher fällt in der Regel die Schenkungssteuer aus.
Für bewegliches Vermögen (z.B. Bargeld oder Wertschriften) sind die Steuertarife im Wohnkanton des Schenkers massgebend. Verschenkte Immobilien besteuert der Kanton, in dem sie sich befinden. Schenkungen unter Ehegatten sind in der ganzen Schweiz steuerfrei. In den meisten Kantonen sind auch die Kinder und Enkel von der Schenkungssteuer befreit. Am meisten Steuern zahlen müssen Nichtverwandte, wobei einige Kantone Steuererleichterungen gewähren für langjährige Lebenspartner und Stiefkinder.
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