Sind wir als Konkubinatspaar genügend abgesichert?
Lebenspartner sind bei den Sozialversicherungen und im Erbrecht schlechter gestellt als Ehepartner: Der überlebende Partner bekommt von der AHV keine Witwen- oder Witwerrente, viele Pensionskassen knüpfen ihre Renten und einmaligen Auszahlungen an strenge Bedingungen und die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Lebenspartner nicht. Viele Konkubinatspaare sind deshalb schlecht abgesichert, wenn ein Partner stirbt. Wie Sie verhindern können, dass der überlebende Partner in finanzielle Bedrängnis gerät, erfahren Sie aus unserem kostenlosen Merkblatt "Vorsorge im Konkubinat".