Merkblatt

Haftung von Pensionskassen-Stiftungsräten

Merkblatt

2 Seiten

Preis
kostenlos

Der Gesetzgeber und die Versicherten stellen zu Recht hohe Anforderungen an Stiftungsräte von Pensionskassen, geht es doch um die Absicherung der finanziellen Folgen von Invalidität und Tod und um die Anlage von Vorsorgegeldern in Milliardenhöhe. Für Schäden, die aus dieser Tätigkeit entstehen, haften Stiftungsräte persönlich und mit ihrem ganzen Vermögen. Das gilt auch, wenn sie an Entscheidungen nicht beteiligt waren oder wenn ihnen die nötigen Kenntnisse fehlen.

Das Merkblatt zeigt auf, wie Pensionskassen und Unternehmen ihre Stiftungsräte gegen finanzielle Ansprüche absichern können.

Merkblatt