Merkblatt

Tipps für Ihr Freizügigkeits­guthaben

Wer aus einer Pensionskasse austritt und sein angespartes Altersguthaben nicht direkt in eine andere Pensionskasse einbringt, muss es in der Regel an eine Freizügigkeitsstiftung überweisen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie arbeitslos werden, sich selbstständig machen oder eine längere Pause einlegen. Anders als bei einer Pensionskasse können Sie bei einer Freizügigkeitsstiftung selbst entscheiden, wie Sie Ihr Guthaben anlegen.

Erfahren Sie in diesem Merkblatt, worauf Sie beim Transfer, bei der Anlage und beim Bezug von Freizügigkeitsguthaben achten sollten.

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