Das Gesetz schreibt vor, wer welchen Anteil am Erbe bekommt, wenn eine verstorbene Person nichts anderes festgelegt hat. Die gesetzliche Erbfolge entspricht aber häufig nicht den persönlichen Wünschen des Erblassers. Sie kann beispielsweise dazu führen, dass der Ehepartner oder eine andere Person zu kurz kommt, die einem sehr nahe stand.
Die Erbfolge lässt sich mit einem Testament abändern. Dabei hat man viel mehr Möglichkeiten, auf die Aufteilung seines Vermögens Einfluss zu nehmen, als viele denken. Testamente müssen jedoch inhaltliche und formelle Vorgaben erfüllen, sonst sind sie unter Umständen ungültig oder können von den benachteiligten Erben vor Gericht angefochten werden.
Das Merkblatt zeigt auf, worauf Sie beim Verfassen Ihres Testaments achten sollten und was Sie darin alles regeln können.