Eine Unterdeckung in der Pensionskasse kann für den Arbeitgeber und die Versicherten gravierende Folgen haben. Wenn es so weit kommt, dürfen PK-Stiftungsräte und PK-Verantwortliche in Unternehmen keine Zeit verlieren. Denn Zeit verlieren, heisst Geld verlieren.
Stiftungsräte firmeneigener Pensionskassen und Vorsorgekommissionen von Sammelstiftungsanschlüssen sind bei einer Unterdeckung gesetzlich verpflichtet, Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, um den Fortbestand der Vorsorgeeinrichtung zu sichern.
Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Massnahmen sich anbieten, worauf zu achten ist, damit Sanierungskonzepte einzelne Beteiligte nicht allzu stark benachteiligen, und wie sich mit neuen PK-Modellen Unterdeckungsrisiken langfristig verringern lassen.