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Unterdeckung in der Pensionskasse

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Eine Unterdeckung in der Pensionskasse kann für den Arbeitgeber und die Versicherten gravierende Folgen haben. Wenn es so weit kommt, dürfen PK-Stiftungsräte und PK-Verantwortliche in Unternehmen keine Zeit verlieren. Denn Zeit verlieren, heisst Geld verlieren.

Stiftungsräte firmeneigener Pensionskassen und Vorsorgekommissionen von Sammelstiftungsanschlüssen sind bei einer Unterdeckung gesetzlich verpflichtet, Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, um den Fortbestand der Vorsorgeeinrichtung zu sichern.

Dieses Merkblatt zeigt auf, mit welchen Massnahmen eine Pensionskasse saniert werden kann und worauf zu achten ist, um einzelne Beteiligte nicht allzu stark zu benachteiligen.

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