Was müssen Konkubinatspaare wissen?
Lebenspartner sind bei den Sozialversicherungen und im Erbrecht schlechter gestellt als Ehepartner: Pensionskassen zum Beispiel knüpfen die Zahlung einer Hinterbliebenenrente oder Kapitalauszahlung an Konkubinatspartner an strenge Bedingungen. Und die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Lebenspartner gar nicht. Konkubinatspaare müssen sich daher absichern, wenn sie ausschliessen möchten, dass der überlebende Partner oder die überlebende Partnerin finanziell in Bedrängnis gerät.