Was muss bei einer familieninternen Nachfolgeregelung beachtet werden?

Das schweizerische Erbrecht sieht vor, dass den pflichtteilsgeschützten Erben ein Mindestanteil des Nachlassvermögens zusteht. Zu diesem Kreis zählen der Ehepartner und die Nachkommen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen lassen sich Pflichtteile nicht umgehen. Das bedeutet, dass pflichtteilsgeschützte Erben eine Benachteiligung vor Gericht anfechten können.

Besonders wenn ein Nachkomme das Unternehmen allein übernimmt, ist in der Regel zu wenig freies Vermögen vorhanden, um die anderen Erben auszuzahlen. Setzen diese Erben ihre Ansprüche aus dem Ehe- und Erbrecht durch, kann es zur Zersplitterung des Unternehmens kommen.

Deshalb sollte jeder Unternehmer und jede Unternehmerin den Nachlass rechtzeitig planen, fachkundige Beratung beiziehen und sicherstellen, dass die Anordnungen nach dem Tod auch durchgesetzt werden können.

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