Geldanlagen

Achtung Greenwashing: Dies verändert sich jetzt

Zahlreiche ETF entfernen Begriffe wie "ESG" oder "nachhaltig" aus ihren Namen. Warum machen sie das – und welche Produkte wenden weiterhin ESG-Anlageansätze an?

Jonas Wieckert
ESG-Analyst
Publiziert am
26. März 2025

In den vergangenen Jahren liess sich eine starke Zunahme des Angebots an ETF mit ESG-Bezug beobachten (siehe Grafik). Diese beziehen bei der Titelauswahl Kriterien aus den Dimensionen Umwelt (Environment), Gesellschaft (Social) und Unternehmensführung (Governance) ein.

Die wachsende Produktvielfalt führte jedoch vermehrt zu Greenwashing-Fällen. Greenwashing entsteht, wenn die beworbenen Eigenschaften eines Fonds nicht den tatsächlichen ESG-Eigenschaften entsprechen. 

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Nachhaltig Geld anlegen: Das sind die Fakten

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Um die Anleger davor zu schützen, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) strenge Mindeststandards für Fonds mit ESG-Bezug festgelegt, die ab Mai 2025 gültig sind. Dabei müssen bei der Titelselektion neu unter anderem Unternehmen ausgeschlossen werden, die mit Tabak und kontroversen Waffen Geld verdienen. Zudem müssen bestimmte CO2-Emissionsgrenzen eingehalten werden.

Einige ETF erfüllen diese Mindeststandards bereits, andere passen ihre Portfolios an. Fonds, welche die neuen Standards nicht umsetzen wollen, müssen den ESG-Bezug aus ihrem Fondsnamen entfernen.

Trotz des fehlenden ESG-Bezugs im Namen berücksichtigen einige Fonds nach wie vor ESG-Kriterien bei der Titelauswahl. Besonders zwei Anlageansätze sind beliebt: 

  1.  Ausschlüsse: Dieser Ansatz ist die älteste und einfachste Form in ESG-Titel zu investieren. Dabei liegt der Fokus darauf, bestimmte Geschäftsaktivitäten oder Branchen zu vermeiden, die nicht den eigenen Wertvorstellungen oder gesellschaftlichen Normen entsprechen (z.B. Hersteller von kontroversen Waffen oder Tabak). Hierbei spielt der Einfluss auf die Rendite keine grosse Rolle. 
  2. Best-in-Class: Bei dieser Strategie wird nur in Unternehmen investiert, die in ihrer Branche besonders gut in Bezug auf ESG-Kriterien abschneiden. So werden zum Beispiel die Unternehmen mit den besten ESG-Ratings gekauft. So weisen ETF mit diesem Ansatz ein überdurchschnittliches ESG-Rating auf.

Um ETF mit solchen ESG-Ansätzen und abweichender Fondsbezeichnung weiterhin identifizieren zu können, wurden unter anderem die Bezeichnungen von «ESG Leaders» in "Selection" und von "ESG Screened" in "Screened" abgeändert. Auch mit solchen Produkten können die ESG-Eigenschaften im Portfolio verbessert werden.

Trotz der neuen regulatorischen Vorgaben sollten Anleger genau prüfen, ob und inwiefern sich die für sie relevanten ESG-Eigenschaften im Vergleich zu klassischen Anlagen verbessern. Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass gute ESG-Eigenschaften nicht automatisch bedeuten, dass man als Anleger etwas Gutes für die Umwelt oder die Gesellschaft bewirkt. Denn bei den meisten Anlageprodukten ist eine wesentliche positive Wirkung fragwürdig und auch schwierig zu messen oder zu belegen.

Ob und inwiefern ESG-Kriterien bei der Geldanlage explizit berücksichtigt werden sollen, müssen Anleger in Abhängigkeit von ihren Bedürfnissen und Motiven individuell entscheiden. Helfen kann ihnen dabei eine unabhängige Beratung ohne Interessenkonflikte, sodass Kunden objektiv über mögliche Vor- und Nachteile von ESG-Produkten aufgeklärt werden können. Insbesondere bei Banken, die praktisch nur noch nachhaltige Anlagen bewerben und eigene (ESG-)Anlageprodukte anbieten, sollte die Unabhängigkeit kritisch hinterfragt werden.

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