Ausländische Immobilien deklarieren
Wer eine Immobilie im Ausland besitzt, muss sie in der Schweizer Steuererklärung deklarieren. Für die Festlegung des Steuertarifs stellen die Steuerbehörden nämlich auf das weltweite Einkommen und Vermögen einer Person ab.
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Ein Beispiel: Ein Ehepaar aus Zürich kauft ein Ferienhaus in der Toskana. Versteuern muss es die Liegenschaft in Italien. In der Zürcher Steuererklärung muss das Paar die Liegenschaft aber ebenfalls angeben, und zwar den Steuerwert des Hauses als Vermögen und den Eigenmietwert abzüglich der anrechenbaren Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen.
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Zum Einkommen des Ehepaars von 120'000 Franken wird – lediglich zur Bestimmung des Steuersatzes – der Netto-Eigenmietwert des Ferienhauses von 15'000 Franken dazugerechnet, sodass die 120'000 Franken zum Steuersatz von 135'000 Franken besteuert werden. Die Einkommenssteuer erhöht sich in diesem Beispiel um rund 1700 Franken.
Das weltweite Vermögen und die damit zusammenhängenden Schulden werden nach Lage und Wert der Aktiven auf die verschiedenen Steuerdomizile verteilt. Diese sogenannte Steuerausscheidung führt dazu, dass ein Teil der Schulden auf der Eigentumswohnung in Zürich auf die schuldenfreie Liegenschaft in Italien entfallen, wodurch sich das in der Schweiz zu versteuernde Vermögen erhöht.
Diese Schuldenaufteilung ist gleichzeitig für die Aufteilung der Schuldzinsen relevant. Schuldzinsen, die auf eine ausländische Liegenschaft entfallen, sind deshalb in der Schweiz nur für die Satzbestimmung abzugsfähig.
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