Auswandern nach der Pensionierung
Viele Schweizerinnen und Schweizer erfüllen sich den Traum von einem Lebensabend im Ausland. Verlockend sind vor allem ein angenehmeres Klima oder günstigere Lebenshaltungskosten. Diese rechtlichen und finanziellen Aspekte sollten Rentnerinnen und Rentner beachten, wenn sie die Schweiz definitiv verlassen möchten.
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AHV und Pensionskasse
Den Domizilwechsel sollte man der Pensionskasse und der AHV-Ausgleichskasse möglichst früh mitteilen, damit die Überweisung der Renten ohne Verzögerung klappt. Pensionskassen bestehen oft auf einer Überweisung auf ein Konto in der Schweiz. Die AHV-Rente dagegen kann man an jeden beliebigen Wohnort und in der Währung des Wohnsitzlandes überweisen lassen.
Frühpensionierte, die in einen EU-Staat auswandern, können nicht der freiwilligen AHV beitreten, um Beitragslücken zu vermeiden. Frühpensionierte, die in ein Land ausserhalb der EU auswandern, können der freiwilligen AHV nur dann beitreten, wenn sie die letzten fünf Jahre in der Schweiz AHV-versichert waren.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Krankenversicherung
Pensionierte, die in einen EU-Staat auswandern und ihre Rente ausschliesslich aus der Schweiz erhalten, müssen sich in der Regel in der Schweiz bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichern. In einigen EU-Ländern ist es Rentenbezügern freigestellt, ob sie sich in der Schweiz oder im Wohnsitzland versichern.
Die in der Schweiz versicherten Rentnerinnen und Rentner erhalten in jedem EU-Land die gleichen gesetzlichen Krankenpflegeleistungen wie die einheimische Bevölkerung. Wer während der Ferien in einem anderen EU-Staat oder in der Schweiz erkrankt, hat Anspruch auf die gesetzlichen Versicherungsleistungen des Ferienlandes. Wer sich jedoch ohne Not gezielt in einem anderen Land (z.B. in der Schweiz) behandeln lassen will, sollte sich vorher erkundigen, ob die Kosten ebenfalls übernommen werden.
Auch Rentnerinnen und Rentner, die in ein Land ausserhalb der EU auswandern, können unter Umständen in der Schweiz versichert bleiben. Einige Schweizer Krankenkassen bieten internationale Versicherungslösungen für Auslandschweizer an. Es besteht auch die Möglichkeit, sich einer internationalen Krankenversicherung anzuschliessen. Häufig kann man solche Versicherungen aber nur bei guter Gesundheit und nur bis zu einem bestimmten Alter abschliessen.
Immobilienkauf
In einigen Ländern ist der Erwerb von Immobilien für ausländische Staatsangehörige beschränkt. Innerhalb der EU können Schweizer aber in jedem Land, in dem sie sich niederlassen, ohne Einschränkungen Grundstücke und Liegenschaften erwerben. Nur wenn sie ihren Hauptwohnsitz nicht im betreffenden Land haben, benötigen sie eine Bewilligung. Bei der Auswahl und beim Kauf eines passenden Objektes empfiehlt es sich, seriöse Fachleute beizuziehen, die den lokalen Immobilienmarkt kennen und mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut sind.
Schweizer Banken finanzieren in der Regel keine Immobilien im Ausland. Wer im neuen Domizilland eine Liegenschaft kauft, muss sie also meistens mit eigenen Mitteln finanzieren oder einen lokalen Kreditgeber finden.
Kapitalanlagen und Devisen
Das Vermögen wird voraussichtlich einen grossen Beitrag zum Lebensunterhalt leisten. Deshalb ist es entscheidend, dass das Geld optimal angelegt ist. Der Anlagefokus verlagert sich vom Schweizer Franken auf die Referenzwährung des Gastlandes, in der auch die Lebenshaltungskosten anfallen. Überprüfen Sie, ob Ihre Anlagestrategie die doppelt veränderte Situation mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit und dem Wechsel Ihres Wohnsitzes ins Ausland angemessen berücksichtigt.
Die Devisen, die man bei der Auswanderung benötigt, kauft man am besten in mehreren Tranchen, um einen möglichst günstigen Durchschnittskurs zu erhalten. Zu beachten sind die Bestimmungen des Gastlandes für das Ein- und Ausführen von Devisen.
Wer in ein Land mit grossen Devisenkursschwankungen, hoher Inflation oder allgemein wirtschaftlich und politisch instabilen Verhältnissen übersiedelt, belässt besser einen grossen Teil seines Vermögens in der Schweiz. Allerdings gibt es immer mehr Schweizer Banken, die Geschäftsbeziehungen für Kunden nicht mehr weiterführen, wenn diese den Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Steuern
Mit dem definitiven Wegzug aus der Schweiz werden grundsätzlich das gesamte Einkommen und das Vermögen im Ausland steuerpflichtig. Für schweizerische Geschäftsbetriebe sowie für Immobilien in der Schweiz und den Ertrag daraus bleibt man in der Schweiz steuerpflichtig. Der Steuersatz richtet sich nach dem gesamten weltweiten Einkommen und Vermögen. Wer sein Einkommen und sein Vermögen im Ausland nicht deklariert, riskiert, dass ihn die Schweizer Steuerbehörde zum höchstmöglichen Steuersatz veranlagt.
Zudem erhebt die Schweiz auf Dividenden sowie Bank- und Obligationenzinsen von Schweizer Gesellschaften eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Regel kann man den gesamten Betrag zurückfordern, falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat besteht. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass dasselbe Einkommen oder Vermögen an zwei Orten versteuert werden muss.
Auf Pensionskassenrenten erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer, wenn der Rentenbezüger im Ausland wohnt. Doppelbesteuerungsabkommen können vorsehen, dass die Quellensteuer entfällt oder vom Rentenbezüger im Wohnsitzland zurückgefordert werden kann. Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in einem Land, das kein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen ihre Rente doppelt versteuern, wenn die Rente auch im Wohnsitzland steuerbar ist.
Dasselbe gilt für Kapitalbezüge von Guthaben aus der zweiten Säule und der Säule 3a. Die Quellensteuer sind in einigen Kantonen tiefer als die Tarife für die Kapitalauszahlungssteuer, die für in der Schweiz Wohnhafte gelten. Wer die Quellensteuer nicht zurückfordern kann, sollte seine Vorsorgeguthaben zu einer Freizügigkeits- oder Vorsorgestiftung mit Sitz in einem Kanton mit niedrigen Quellensteuern transferieren und sie erst dann auszahlen lassen.
Nachlass
Auslandschweizer müssen abklären,welche Behörden sich mit der Abwicklung des Nachlasses befassen, welches Recht zur Anwendung kommt, welche formalen Anforderungen die letztwilligen Verfügungen erfüllen müssen und welcher Spielraum dabei besteht. In manchen Ländern erlaubt es die Rechtsordnung, dass man seinen Nachlass dem schweizerischen Recht und der schweizerischen Zuständigkeit unterstellt.
Abklären sollte man mit Vorteil auch, ob im neuen Wohnsitzland Erbschaftssteuern anfallen. In der Schweiz sind Ehepartner und in den meisten Kantonen auch direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. In einigen anderen Ländern können jedoch exorbitant hohe Abgaben an den Fiskus anfallen.