Pensionskasse

BVG-Reform: Unterschätzen Sie die Folgen für Ihre Firma nicht

Die geplante Reform kommt voraussichtlich Mitte Jahr an die Urne. Schon heute ist klar: Auf viele Firmen kommen Anpassungen und Kosten in der Pensionskasse zu.

Simon Tellenbach
Vorsorgespezialist
Publiziert am
04. Januar 2024

Die geplanten Massnahmen sind komplex. Unternehmerinnen, Unternehmer und PK-Verantwortliche sollten sich genau informieren, was mit der BVG-Reform auf sie zukommt.

Eintrittsschwelle 

Die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse soll von 22'050 auf 19'845 Franken sinken. Von dieser Massnahme würden Angestellte profitieren, die Teilzeit arbeiten oder ein tiefes Einkommen haben. Das bedeutet für Firmen: Wenn mehr Angestellte versichert sind, werden die Kosten der Vorsorge steigen.

Koordinationsabzug 

Auch die Anpassung des Koordinationsabzugs könnte die Vorsorge verteuern. Heute gilt ein fixer Abzug von 25'725 Franken. Künftig wären immer 80 Prozent des Jahreslohns versichert. Ein Beispiel: Von 30'000 Franken Lohn werden heute 25'725 Franken abgezogen und nur 4275 Franken im BVG versichert. Mit der Reform würde der versicherte Lohn auf 24'000 Franken steigen (Tabelle). Teilzeit-Angestellte könnten so mehr ansparen und wären besser abgesichert. Wegen der höheren Sparbeiträge wäre der Nettolohn tiefer.
 

Sparbeiträge 

Die Reform will die Sparbeiträge flacher über die Jahrgänge staffeln und die Anzahl Stufen von vier auf zwei reduzieren. Künftig sollen bei Personen zwischen 25 und 44 Jahren Sparbeiträge von 9 Prozent des BVG-pflichtigen Lohns abgezogen werden, zwischen 45 bis 65 Jahren wären es 14 Prozent.

Merkblatt
Merkblatt

BVG-Reform: Die Folgen für Ihre Pensionierung

Dieses Merkblatt stellt die Massnahmen und Auswirkungen der BVG-Reform vor, über welche Ende September 2024 abgestimmt wird.

In Franken könnten die Beiträge höher ausfallen, obwohl sie prozentual abnähmen. Auch das wäre ein Vorteil für einen Teil der Angestellten. Handkehrum sollen ältere Angestellte weniger Kosten generieren und damit attraktiver für den Arbeitsmarkt werden. Das führt zu tieferen Lohnnebenleistungen. Attraktive Leistungen sind heute jedoch wichtiger denn je, um gute Leute zu gewinnen und zu halten.

Tipp: Klären Sie alle Folgen genau ab und machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihre Vorsorge attraktiver machen können. Das sind mögliche Stossrichtungen: 

  • Ihre Firma verzichtet freiwillig darauf, die Sparbeiträge der älteren Mitarbeitenden zu senken.
  • Sie führen Wahlpläne ein: So können die Mitarbeitenden selbst entscheiden, wie hoch ihre PK-Sparbeiträge sein sollen.
  • Mit einem langfristigen ETF-Sparplan für Mitarbeitende können Sie die private Vorsorge von ausgewählten Fachkräften fördern, um sie an Ihre Firma zu binden.
  • Sie führen eine Zusatzvorsorge ein (1e-Pläne). Damit können die Versicherten individuell einen grösseren Teil in Aktien investieren – und so längerfristig von einer höheren Performance auf dem Vorsorgeguthaben profitieren. Gleichzeitig sinken Ihre Kosten und das Risiko einer Unterdeckung.

Auch das ändert mit der Reform

Weiter sieht die Reform unter anderem eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Obligatorium von 6,8 auf 6 Prozent vor. Bei einem Guthaben von 100'000 Franken gäbe es also jährlich nur noch mindestens 6000 statt 6800 Franken Rente. Von der Senkung am stärksten betroffen sind Personen, die fast nur obligatorisches Altersguthaben aufweisen.

Allerdings sind die meisten Erwerbstätigen zusätzlich im Überobligatorium versichert, in dem die Pensionskassen schon heute oft deutlich tiefere Umwandlungssätze anwenden. Die Renten werden daher bereits jetzt mit einem Mischsatz berechnet, der oft deutlich unter 6 Prozent liegt.

Da der tiefere Umwandlungssatz zu Einbussen führen kann, sieht die Reform für die ersten 15 Jahrgänge nach dem Inkrafttreten der Massnahmen lebenslange Kompensationen vor. Wie hoch der Rentenzuschlag effektiv ausfällt, wird vom Jahrgang und vom in der Pensionskasse angesparten Altersguthaben beeinflusst.

Sie wollen mehr erfahren? Weitere Informationen finden Sie im kostenlosen Merkblatt oder in der Studie zur BVG-Reform. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.