Die Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung will Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht erwerbsfähig sind, wieder ins Erwerbsleben eingliedern. Genügen die Eingliederungsmassnahmen nicht, zahlt die IV Renten aus.
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Als invalid im Sinne der IV gilt, wer aufgrund von körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschäden länger als ein Jahr ganz oder teilweise erwerbsunfähig ist.
Eingliederung vor Rente
Invalide haben in erster Linie Anspruch auf Leistungen, welche die Beeinträchtigung beseitigen, vermindern oder deren Auswirkungen mildern. Dazu zählen etwa medizinische Massnahmen, Sonderschulung und Massnahmen beruflicher Art. Gezielte Eingliederungsmassnahmen sollen sie so weit fördern, dass sie ihren Unterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten können und ein grösstmögliches Mass an Unabhängigkeit erreichen.
Leistungen der IV
Die IV finanziert sowohl individuelle Eingliederungsmassnahmen und Geldleistungen als auch kollektive Beiträge an Institutionen der Invalidenhilfe.
IV-Renten
Invalidenrenten werden nur ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren. Behinderte, die auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, haben unter Umständen Anspruch auf eine zusätzliche Hilflosenentschädigung.