Eigenhypothek als attraktive Investition
Die VZ Freizügigkeitsstiftung bietet Kunden die Möglichkeit, bis zu 10 Prozent ihres Freizügigkeitsguthabens direkt in ihr Eigenheim zu investieren.
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Diese sogenannte Eigenhypothek hat mehrere Vorteile: Das Geld wird nicht wie bei einem Vorbezug aus dem Vorsorgevermögen entnommen. Die Vorsorgenehmer stellen es sich selbst als Fremdkapital zur Verfügung, und zwar zu einem marktkonformen Hypothekarzins. Den Zins zahlen sie aber nicht etwa einer Bank, sondern überweisen den Betrag als Anlage-Ertrag auf ihr eigenes Vorsorgedepot.
Damit ist eine Eigenhypothek der VZ Freizügigkeitsstiftung eine gute Investitionsmöglichkeit für Vorsorgenehmer, die eine Alternative zu den heute fast zinslosen Obligationen suchen. Denn eine solche Investition ist sehr sicher und bietet eine attraktive, fast risikolose Rendite. Die Schuldzinsen darf man wie bei einer herkömmlichen Hypothek vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Bei der VZ Freizügigkeitsstiftung nehmen Vorsorgenehmer den gewünschten Betrag als variable Hypothek auf. Variable Hypotheken haben keine feste Laufzeit und können jederzeit vom Vorsorgenehmer und der Freizügigkeitsstiftung aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei oder sechs Monate. Der Zins wird jedes Jahr neu festgelegt und orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau.