Vorsorge

Heiraten oder nicht? Diese Folgen sollten Sie kennen

Die Ehe wirkt sich auf fast alle Lebensbereiche aus. Darum sollte man auch die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen verstehen, bevor man «Ja» sagt oder seine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandelt.

Florian Bächler
Bereichsleiter Zürich
Publiziert am
07. Juni 2024

Seit gut 2 Jahren können auch gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Ein grosser Schritt – denn mit einer Ehe geht man eine starke rechtliche Bindung ein, die grosse Auswirkungen hat auf die finanzielle Situation im Alter, bei einer Trennung oder im Todesfall. 

Merkblatt
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Heiraten oder nicht? Die Folgen für Ihre Finanzen

Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, wie sich die Heirat auf die Finanzen auswirkt – etwa bei der Vorsorge, bei den Steuern oder beim Nachlass.

Die meisten heiraten aus Liebe. Trotzdem ist es sinnvoll zu wissen, wie sich die Ehe auf die Finanzen auswirkt. Denn zwischen Ehe, eingetragener Partnerschaft und Konkubinat gibt es tatsächlich grosse Unterschiede – etwa bei den Steuern, beim Nachlass oder bei der Vorsorge. Das sind die wichtigsten Aspekte:

Ehepaare und eingetragene Partnerschaft

Verheiratete und eingetragene Partner sind deutlich besser geschützt. Der überlebende Partner bekommt in der Regel Witwen- oder Witwerrenten von der AHV und der Pensionskasse. Zudem steht ihm die Hälfte des Nachlassvermögens zu, wenn nichts anderes in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt wurde. Wichtig: Der eingetragene Partner ist im Erbrecht gleichgestellt wie der Ehegatte (Grafik). 
 

Beim Bezug von Vorsorgegeldern profitieren sie von einem günstigeren Tarif. Zudem sind Witwen und Witwer von der Erbschaftssteuer befreit. Handkehrum fallen je nach Kanton viel höhere Steuern für Einkommen und Vermögen an. Und bei der Pensionierung erhalten Ehepaare und eingetragene Paare von der AHV höchstens 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende. Das sind aktuell maximal 3675 Franken pro Monat. 

Vorsicht beim Güterstand: In der eingetragenen Partnerschaft gilt automatisch die sogenannte Gütertrennung. Dabei vermischen sich die Vermögen der beiden Partner nicht. Endet die Partnerschaft, gibt es kein gemeinsames Vermögen, das geteilt wird. 

Wer heiratet und nichts anderes vereinbart, untersteht hingegen automatisch der Errungenschaftsbeteiligung: Jedem gehört das, was er in die Ehe einbringt und während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt. Bei der Scheidung erhält man dieses sogenannte Eigengut zurück. Alles, was man während der Ehe verdienen und sparen konnte – die Errungenschaft – wird dagegen hälftig geteilt. Das ist für Partnerinnen oder Partner von Vorteil, die nicht oder weniger verdienen, weil sie sich beispielsweise um ein Kind kümmern. 

Tipp: Ohne Vorkehrungen für den Todesfall riskiert man unter Umständen, dass der überlebende Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät und schlimmstenfalls das Eigenheim verkaufen muss. Denn es könnte das Geld fehlen, um die anderen Erben auszuzahlen oder die Hypothek zu amortisieren. Darum sollte man sich gegenseitig bestmöglich absichern – etwa, indem man sich gegenseitig die gesamte Errungenschaft zuweist. 

Lebenspartner 

Konkubinatspaare bekommen von der AHV je eine Einzelrente. Gemeinsam erhalten sie so monatlich bis zu 4900 Franken. Oft ist das der einzige Vorteil – ansonsten sind sie schlechter gestellt. Denn Lebenspartner gelten rechtlich als Einzelpersonen. Bei einer Trennung können sie keine Teilung der AHV-Gutschriften verlangen, und die AHV zahlt keine Witwen- oder Witwerrente aus. Viele Pensionskassen knüpfen ihre Renten und einmaligen Auszahlungen an Bedingungen. Und die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Lebenspartner nicht (Grafik).

Zudem zahlen unverheiratete Paare in der Regel sehr hohe Erbschafts- und Schenkungssteuern, während Ehepaare in der ganzen Schweiz davon befreit sind. Für Unverheiratete fallen beispielsweise in Zürich auf eine Erbschaft von 500'000 Franken rund 122'000 Franken Steuern an. Dauerte das Konkubinat weniger als fünf Jahre, kommt der Steuertarif für Nichtverwandte zur Anwendung. Die Erbschaftssteuer beträgt dann sogar über 140'000 Franken. 

Tipp: Regeln Sie das Zusammenleben in einem Konkubinatsvertrag. Und lassen Sie sich bei Ihren Pensionskassen, Lebensversicherern, Freizügigkeits- und 3a-Vorsorgestiftungen wenn möglich als Lebenspartner registrieren. Und setzen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag auf – sonst riskiert Ihr Lebenspartner, leer auszugehen. 

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