Versicherungsmanagement

Kollektiv-Krankentaggeld: Wie gut sind Ihre Mitarbeitenden versichert?

Viele KMU tun sich schwer damit, den optimalen Versicherungsschutz für ihre Mitarbeitenden zu finden. Eine aktuelle Studie des VZ hilft ihnen jetzt dabei.

Romina Mutter
Vorsorgespezialistin
Publiziert am
13. September 2024

Was ihre Kollektiv-Krankentaggeldversicherung leistet, merken KMU oft erst dann, wenn zum Beispiel Mitarbeitende länger ausfallen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wissen nicht, welche Leistungen wann übernommen werden. Das erstaunt nicht, denn die Unterschiede zwischen den Versicherern sind enorm.

VZ-Studie

Krankentaggeld- und Unfallversicherung

Vielen Unternehmern fällt es schwer, sich im Versicherungsdickicht zurechtzufinden. Deshalb hat das VZ den Markt für Krankentaggeld- und Unfallversicherungen analysiert.

Das zeigt eine neue Studie des VZ, in der die Deckungen der wichtigsten Versicherer verglichen und bewertet werden. In der Rangliste unten sind die Krankentaggeld-Versicherer mit guten bis sehr guten Noten aufgeführt (Tabelle). KMU vergleichen oft nur die Prämien, wenn sie ihre bisherige Lösung hinterfragen und eine neue Versicherung abschliessen möchten.

Es ist jedoch wichtig, auch die Vertragsbedingungen zu studieren. Wenn die Leistungen ungenügend sind, kann man immer noch bessere aushandeln oder zusätzliche Deckungen einfordern. Auf die folgenden Punkte sollten Sie achten:

Fristen

Die Wartefristen und die Meldung von Leistungsfällen sind unterschiedlich geregelt. Je nach Versicherer beginnt die Wartefrist frühestens zum Zeitpunkt der Meldung. Bei anderen ist die ärztliche Untersuchung massgebend oder der Zeitpunkt, wenn die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich eintritt. Wer eine Frist verpasst oder Ausfälle zu spät meldet, verursacht unnötige Kosten.

Leistungserschöpfung

Wenn Mitarbeitende nach einem Ausfall wieder arbeiten und kurz darauf erneut krank werden, anerkennen das einige Versicherer nicht als neuen Leistungsfall. Stattdessen rechnen sie die bereits bezahlten Taggelder an die neue Arbeitsunfähigkeit an. Für Betroffene ist das ein schwerwiegender Nachteil.

Wichtige Bedingungen

Einige Versicherer verzichten zum Beispiel auf ihr Kündigungsrecht im Schadenfall – und geben dem KMU damit mehr Sicherheit. Unterschiede gibt es etwa auch bei Auslandaufenthalten: Möchte eine arbeitsunfähige Person ins Ausland reisen, benötigt sie dafür grundsätzlich die Bewilligung des Versicherers. Einige sehen dabei eine Frist vor, bis wann man die geplante Reise anmelden muss. 

Tipp: Für Unternehmen ist es wichtig, den optimalen Versicherungsschutz beim bestmöglichen Versicherer abzuschliessen. Definieren Sie die versicherten Leistungen und vergleichen Sie die Angebote. Neben der Prämienhöhe ist auch die finanzielle Stabilität des Versicherers wichtig. Ein unabhängiger Experte kann Ihnen bei der Definition der Versicherungsleistung, der Ausschreibung im Schweizer Markt und beim Vergleich der Angebote helfen.

Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie die aktuelle Studie oder sprechen Sie mit einer erfahrenen Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.