Krankentaggelder: Lesen Sie auch das Kleingedruckte!
Die wenigsten KMU haben Zeit, um die Vertragsklauseln ihrer Krankentaggeld-Versicherung zu studieren. Eine aktuelle Analyse zeigt, worauf es ankommt.
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Die Krankentaggeld-Versicherung ist nicht obligatorisch. Viele KMU schliessen sie trotzdem ab, um die Mitarbeitenden besser abzusichern. Zu Recht, denn wenn jemand wegen einer schweren Krankheit länger ausfällt, übernimmt die Versicherung einen Teil des Lohnausfalls.
Die wenigsten KMU wissen, welche Leistungen in welchen Situationen übernommen werden. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer grosse Unterschiede. Das zeigt auch eine aktuelle Analyse des VZ: Die Expertinnen und Experten haben die Leistungen in den allgemeinen Vertragsbestimmungen geprüft und eine Rangliste erstellt. In der Tabelle unten sind die Versicherer mit guten bis sehr guten Noten aufgeführt.
Tipp: Studieren Sie die Verträge sorgfältig, wenn Sie die bisherige Lösung hinterfragen oder eine neue Versicherung abschliessen möchten. Wenn die Leistungen ungenügend sind, können Sie nachverhandeln oder verlangen, dass zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden. Bei den folgenden Punkten gilt es, genau hinzuschauen:
Leistungserschöpfung
Wenn jemand arbeitsunfähig war, wieder arbeitet und innert kurzer Frist ein zweites Mal ausfällt, anerkennen das einige Versicherer nicht als neuen Leistungsfall.
Fristen
Die Anmeldung von Leistungsfällen und die Wartefristen sind unterschiedlich geregelt. Verspätete Meldungen und verpasste Fristen verursachen unnötige Kosten.
Lohnnachgenuss
Stirbt eine versicherte Person, hat ihre Familie unter Umständen Anspruch auf Lohnnachzahlungen. Einige Anbieter decken diese Leistung bis zum versicherbaren Lohn, andere schliessen sie hingegen aus.
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