So kann man die eigene Vorsorge optimieren
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Die Leistungen der obligatorischen Vorsorgeeinrichtungen werden laufend gekürzt. Umso wichtiger wird es, gut vorbereitet in die Pension zu gehen.
Das Drei-Säulen-System in der Vorsorge bewährt sich auch heute noch - gut fünfzig Jahre nach seiner Einführung. Es beinhaltet eine intelligente Diversifikation, weil es auf unterschiedlichen Arten der Finanzierung beruht. Die Finanzierung der ersten Säule (AHV) beruht auf dem Umlageverfahren. Das heisst, dass die Beitragszahlenden die laufenden Renten finanzieren. Die zweite Säule (Pensionskasse) basiert hingegen auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Hier spart grundsätzlich jeder Arbeitnehmende das Geld für die Zeit nach der Pensionierung über die Pensionskasse seines Arbeitgebers. Die dritte Säule (private Vorsorge) hilft, die finanzielle Basis fürs Alter zu erweitern. Die Einzahlungen sind freiwillig, und man wird mit einer Steuererleichterung belohnt.
Mehr denn je lohnt es sich jedoch, spätestens zehn Jahre vor der Pensionierung eine Rechnung zu erstellen, wie viel Geld einem nach dem regulären Arbeitsalter zur Verfügung stehen wird. Gerade im Alter zwischen 50 und 55 Jahren bleibt noch genug Zeit, um seine eigene Situation zu prüfen und mögliche Optimierungen in der Vorsorge in die Wege zu leiten.
Im Gegensatz zu früher stehen die staatlichen und beruflichen Vorsorgeeinrichtungen unter einem wachsenden Druck. Im vergangenen Jahr hat der Schweizer Souverän der AHV-Reform zugestimmt, die unter anderem das Rentenalter von Frauen um ein Jahr erhöhte. Das sorgt zwar für etwas Entspannung für die AHV-Kasse. Dennoch wird die AHV wegen der wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern sowie der zunehmenden Lebenserwartung in wenigen Jahren wieder mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnen. Weitere Reformen werden nötig sein.
Auch der beruflichen Vorsorge stehen Änderungen bevor. National- und Ständerat haben eine entsprechende Reform bereits verabschiedet. Das Schweizer Volk wird voraussichtlich im März 2024 darüber abstimmen. Grundsätzlich geht es darum, dass der Umwandlungssatz von heute 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt wird. Der Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe nach der Pensionierung. Diese bleibt anschliessend lebenslang unverändert, selbst wenn sich das Umfeld so sehr verändert wie in den vergangenen Jahren mit dem Zerfall der Zinsen.
Regelmässige Einzahlungen in die dritte Säule
Für Private heisst diese Ausgangslage, dass sie umso mehr die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausnutzen müssen, damit sie das Maximum aus ihren finanziellen Mitteln für einen sorgenfreien Ruhestand herausholen können.
Für die meisten ist dafür die Säule 3a geeignet. Zwar ist der jährliche Beitrag auf einen fixen Betrag limitiert - für 2023 liegt dieser Maximalbetrag bei 7056 Franken. Wer diesen regelmässig einzahlt, kann mehrere Hunderttausend Franken ansparen - vor allem dann, wenn man nicht eine Zinskonto-, sondern eine Wertschriftenlösung wählt.
Auch in der zweiten Säule bieten sich einige Möglichkeiten für eine Verbesserung der Altersvorsorge - auch wenn man als Arbeitnehmender die Pensionskasse (PK) nicht frei wählen kann. Mit freiwilligen Einzahlungen in die PK optimiert man nicht nur die späteren Leistungen, sondern kann auch Steuern sparen. Bei diesen sogenannten PK-Einkäufen geht es darum, allfällige Beitragslücken aus der Vergangenheit auszugleichen. Weil das Einkommen in der Regel während des Erwerbslebens steigt, hat fast jeder Pensionskassenversicherte solche Beitragslücken.
Dazu folgendes Beispiel: Sie verdienen heute 100000 Franken pro Jahr. Ausgehend von diesem Lohn und den aktuellen Sparbeiträgen berechnet die Pensionskasse, wie hoch Ihr Altersguthaben wäre, wenn Sie ab dem 25. Lebensjahr immer so viel verdient hätten - das ist das reglementarische Altersguthaben. Ihr tatsächliches Guthaben ist aber kleiner, weil sie früher weniger verdient und weniger einbezahlt haben. Die Differenz ist Ihr Einkaufspotenzial.
Wichtige Vorteile von PK-Einkäufen
Beitragslücken können auch durch eine lange Ausbildungszeit, eine Kinderpause, einen längeren Auslandaufenthalt oder eine Scheidung entstehen. Bringen Sie bei einem Stellenwechsel weniger Kapital aus der bisherigen Pensionskasse mit, als bei der neuen Pensionskasse für die Abdeckung der reglementarischen Leistungen benötigt wird, können Sie sich bei der neuen Kasse in die vollen Leistungen einkaufen. Umgekehrt sinkt Ihr Einkaufspotenzial, wenn Sie weniger verdienen, zum Beispiel weil Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren.
Attraktiv können PK-Einkäufe sein, weil sie generell die Leistungen im Alter und je nach Pensionskasse auch die Leistungen bei Invalidität oder Tod verbessern. Ein wichtiger Vorteil ist zudem, dass man den Einkaufsbetrag wie bei den Einzahlungen in die dritte Säule vom steuerbaren Einkommen abziehen darf. Wichtig zu wissen ist, dass das Guthaben nicht als Vermögen steuerbar ist und die Zinserträge nicht zum steuerbaren Einkommen zählen.
Erst beim Bezug des Vorsorgekapitals sind darauf Steuern zu entrichten. Kapitalbezüge werden separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz - der sogenannten Kapitalauszahlungssteuer - besteuert. Sie ist normalerweise tiefer als die Steuerersparnis, die Sie mit einem Einkauf erzielen. Für Rentenbezüge dagegen gibt es keinen Vorzugstarif, sie sind zum normalen Tarif als Einkommen steuerbar.
Genaue Prüfung der eigenen Pensionskasse
Bei der zweiten Säule gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Altersrente zu verbessern - vorausgesetzt, man hat innerhalb des Unternehmens eine Funktion, entscheidend bei der Wahl der PK und der Vorsorgeleistungen mitwirken zu können.
Für viele Unternehmen lohnt es sich, die Pensionskasse, der man angeschlossen ist, einer genauen Prüfung zu unterziehen. Das jährliche Pensionskassen-Rating des VZ zeigt auf, wie gross zum Beispiel die Unterschiede zwischen den einzelnen Sammelstiftungen sein können - in Bezug auf den Umwandlungssatz, den Deckungsgrad und die Verzinsung der Altersguthaben. Alleine die Differenzen beim Umwandlungssatz können enorme Konsequenzen mit sich bringen. So hat die letztplatzierte Vorsorgeeinrichtung einen um rund 30 Prozent tieferen Umwandlungssatz als die bestplatzierte. Dies führt zu einer um rund 30 Prozent tieferen lebenslangen Altersrente. Aber auch punkto Verwaltungskosten liegen bei der teuersten Vorsorgeeinrichtung die Preise viermal höher als bei der günstigsten Sammelstiftung.
Ebenfalls überlegenswert ist die Einführung einer Zusatzvorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die leitenden Mitarbeitenden. Eine solche Lösung ist für Lohnanteile möglich, die über der Schwelle von 129060 Franken pro Jahr liegen. Der Vorteil der Zusatzvorsorge ist, dass man im Gegensatz zur Basisvorsorge die Anlagestrategie selber bestimmen kann. Zudem bietet die Aufteilung in Basis- und Zusatzvorsorge Spielraum für gestaffelte Bezüge, was wiederum steuermindernd wirkt. Wenn man Guthaben in getrennten Steuerjahren bezieht, fällt die Steuerprogression oft moderater aus.