Pensionskassen-Einkauf: Das sollten Sie wissen
Mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse sparen Sie Steuern und verbessern Ihre Altersvorsorge. Wenn Sie es sich leisten können, mehr einzuzahlen, als Sie müssen, sollten Sie die Möglichkeit eines Einkaufs unbedingt prüfen.
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Was ist ein Einkauf in die Pensionskasse?
Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Monat für Monat Pensionskassenbeiträge vom Lohn ab. Auf freiwilliger Basis können Sie zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Voraussetzung für solche Einkäufe ist eine Beitragslücke. Weil das Einkommen in der Regel während des Erwerbslebens steigt, hat fast jeder Pensionskassenversicherte Beitragslücken.
Ein Beispiel: Sie verdienen heute 100’000 Franken pro Jahr. Ausgehend von diesem Lohn und den aktuellen Sparbeiträgen berechnet die Pensionskasse, wie hoch Ihr Altersguthaben wäre, wenn Sie ab dem 25. Lebensjahr immer so viel verdient hätten – das ist das reglementarische Altersguthaben. Ihr tatsächliches Guthaben ist aber kleiner, weil sie früher weniger verdient und weniger einbezahlt haben. Die Differenz ist Ihr Einkaufspotenzial.
Beitragslücken können auch durch eine lange Ausbildungszeit, eine Kinderpause, einen längeren Auslandaufenthalt oder eine Scheidung entstehen. Bringen Sie bei einem Stellenwechsel weniger Kapital aus der bisherigen Pensionskasse mit, als bei der neuen Pensionskasse für die Abdeckung der reglementarischen Leistungen benötigt wird, können Sie sich bei der neuen Kasse in die vollen Leistungen einkaufen. Umgekehrt sinkt Ihr Einkaufspotenzial, wenn Sie weniger verdienen, zum Beispiel weil Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren.
Warum sind Einkäufe attraktiv?
Einkäufe verbessern generell Ihre Leistungen im Alter und je nach Pensionskasse auch Ihre Leistungen bei Invalidität oder Tod. Ein wichtiger Vorteil ist auch, dass man den Einkaufsbetrag wie Einzahlungen in die dritte Säule vom steuerbaren Einkommen abziehen darf. Zudem ist das Guthaben nicht als Vermögen steuerbar, und die Zinserträge zählen nicht zum steuerbaren Einkommen.
Erst beim Bezug des Vorsorgekapitals sind darauf Steuern zu entrichten. Kapitalbezüge werden separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz – der sogenannten Kapitalauszahlungssteuer – besteuert. Sie ist normalerweise tiefer ist als die Steuerersparnis, die Sie mit einem Einkauf erzielen. Für Rentenbezüge dagegen gibt es keinen Vorzugstarif, sie sind zum normalen Tarif als Einkommen steuerbar.
Wie viel darf ich einzahlen?
Die meisten Pensionskassen führen den maximalen Einkaufsbetrag im Vorsorgeausweis auf, den sie ihren Versicherten jedes Jahr zustellen. Diesen Betrag berechnet die Pensionskasse aufgrund der vorhandenen Angaben. Die Pensionskasse kann jedoch nicht wissen, ob Sie zum Beispiel noch Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto haben oder früher einmal selbstständig waren, was das Einkaufspotenzial schmälern würde. Und wer bereits Guthaben bezogen hat, um ein Eigenheim zu kaufen, kann den zusätzlich einbezahlten Betrag meistens nur von den Steuern abziehen, wenn der früher gemachte Vorbezug wieder eingezahlt wurde.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass die Steuerbehörde Ihre freiwilligen Einzahlungen als abzugsfähig anerkennt, sollten Sie Ihr Einkaufspotenzial von der Pensionskasse berechnen lassen.
Was gilt es vor dem Einkauf zu beachten?
Die zweite Säule ist für die Altersvorsorge reserviert. Das heisst, dass man normalerweise erst bei der Pensionierung an dieses Geld herankommt. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Guthaben schon früher beziehen, zum Beispiel wenn Sie damit ein Eigenheim finanzieren möchten, wenn Sie sich selbstständig machen oder die Schweiz definitiv verlassen. Ein Vorbezug ist zudem nur möglich, falls Ihr Ehepartner damit einverstanden ist.
Wenn Sie vorhaben, sich das Geld aus der Pensionskasse oder auch nur einen Teil davon auszahlen zu lassen, sollten Sie in den drei Jahren davor keine Einkäufe tätigen. Sonst zahlen Sie die Steuern nach, die Sie dank diesen Einkäufen gespart haben. Für Rentenbezüge gilt diese dreijährige Sperrfrist nicht.
Klären Sie ab, was mit dem freiwillig einbezahlten Betrag geschieht, wenn Sie sterben. Hinterlassen Sie niemanden, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, bleibt das gesamte Altersguthaben unter Umständen bei der Pensionskasse. Zwar haben Ehepartner und bei manchen Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen auch Lebenspartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Oft erhöht sich ihre Rente aber trotz dem Einkauf nicht, weil die Rente einem fixen Prozentsatz des versicherten Lohnes entspricht.
Informieren Sie sich über die finanzielle Situation Ihrer Pensionskasse. Einkäufe sind nur sinnvoll, wenn der Deckungsgrad der Pensionskasse über 100 Prozent liegt. Bei einer Unterdeckung könnte die Pensionskasse unter Umständen gezwungen sein, alle Sparguthaben um den Betrag der Unterdeckung zu kürzen. Auch Geld, das Sie freiwillig eingezahlt haben, wäre davon betroffen.
Wie lässt sich das Einkaufspotenzial vergrössern?
Firmeninhaber und Angestellte mit hohen Löhnen profitieren steuerlich am meisten von PK-Einkäufen. Viele haben ihr Einkaufspotenzial bereits ausgeschöpft, würden aber gerne noch mehr in die Pensionskasse einzahlen.
Das wird möglich, wenn das Unternehmen die bestehenden Vorsorgepläne optimiert und den gesetzlich erlaubten Spielraum in der zweiten Säule besser ausnützt. Die jährlichen Sparprämien liegen in den meisten Vorsorgeplänen deutlich unter den 25 Prozent, die gesetzlich zulässig wären. Auch ist oft nicht der ganze Lohn versichert, sondern nur ein Teil davon. Werden die Sparbeiträge und der versicherte Lohn erhöht, steigt das Einkaufspotenzial der Versicherten oft um mehrere hunderttausend Franken.
Idealerweise werden diese Verbesserungen mit einem 1e-Plan umgesetzt, denn dann können die Versicherten gleichzeitig selbst bestimmen, wie sie ihr einbezahltes Geld anlegen möchten. Das Einkaufspotenzial lässt sich zusätzlich erhöhen, wenn das PK-Reglement so angepasst wird, dass auch Einkäufe für eine Frühpensionierung möglich sind.
Unternehmerinnen und Unternehmern hilft die Vergrösserung des Einkaufspotenzials, enorm viel Steuern zu sparen im Hinblick auf den Verkauf oder die Übertragung des Unternehmens an einen Nachfolger. Denn mit Einkäufen in die Pensionskasse können sie steuergünstig Geld von der Firma in ihr Privatvermögen überführen.
Wie kann ich meine Rendite optimieren?
Eine ganze Reihe von Faktoren beeinflussen die Rendite eines Einkaufs, etwa wie hoch Ihre Steuerersparnis ausfällt, wie gut das Geld verzinst wird und wie schnell und in welcher Form Sie es wieder beziehen. Generell lässt sich sagen: Die höchste Rendite erzielen Sie in der Regel mit einem Einkauf in den Jahren vor der Pensionierung, weil dann normalerweise Ihr Lohn und folglich auch die Steuerprogression am höchsten ist, und weil Sie das Guthaben bald wieder beziehen. Zudem ist die Rendite meistens höher, wenn man das Geld nicht als Rente, sondern als Kapital bezieht, und wenn man sich über mehrere Jahre gestaffelt einkauft.
Beachten Sie, dass bei manchen Pensionskassen ein Einkauf generell nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich ist. Wenn Sie vorhaben, sich Ihr PK-Guthaben oder einen Teil davon auszahlen zu lassen, sollten Sie zudem die dreijährige Kapitalbezugssperre nach einem Einkauf beachten.
Was ist besser: PK-Einkauf oder Einzahlung in die Säule 3a?
Sie sind angestellt? Dann sollten Sie erst dann über freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse nachdenken, wenn Sie schon den maximalen Betrag in die dritte Säule eingezahlt haben. Die Säule 3a ist flexibler, zum Beispiel bei der Begünstigung im Todesfall oder bei der Anlage des Geldes.
Bei der Säule 3a mit ETF können Sie bis zu 97 Prozent Ihres Guthabens in Aktien investieren und Ihre Anlagestrategie jederzeit ändern. Künftig darf man auch verpasste Einzahlungen in der Säule 3a nachholen – allerdings mit gewissen Einschränkungen. Wann diese vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist aber noch unklar.
Ist ein Einkauf mit 3a-Geld sinnvoll?
Ein Transfer von 3a-Guthaben zu Ihrer Pensionskasse kann sinnvoll sein, wenn Sie im Ruhestand die Sicherheit einer Rente bevorzugen. Zwar könnten Sie 3a-Geld, das Ihnen bei der Pensionierung ausbezahlt wird, auch in eine Leibrente stecken, die wie die Pensionskasse eine lebenslange Rente garantiert. Leibrenten sind jedoch weniger attraktiv als Renten der Pensionskasse, obwohl sie tiefer besteuert werden.