Vorsorge

Selbstständige müssen grosse Risiken selbst absichern

Wer eine Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommandit-Gesellschaft führt, ist selbst dafür verantwortlich, sich vor den Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls zu schützen.

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Selina Wyss
Vorsorgespezialistin

Jede vierte selbstständige Person ist nur in der ersten Säule versichert – sie hat weder eine Pensionskasse, noch zahlt sie in die Säule 3a ein. Das ist riskant: Die AHV/IV deckt im Alter, bei Invalidität und Tod nur das Existenzminimum. Wenn diese Unternehmerinnen und Unternehmer in Pension gehen, oder wenn ihnen etwas zustösst, bleibt ihnen sehr wenig Geld zum Leben.

VZ-Studie

Unfall und Krankheit: So hoch sind die Renten

Die VZ-Studie zeigt auf wie Sie allfällige Vorsorgelücken schliessen und allfällige Überversicherungen abbauen können.

Eine Studie des VZ VermögensZentrums zeigt: Wenn ein Einzelunternehmer mit Pensionskasse wegen einer Krankheit invalid wird, sind im Verhältnis zum Medianlohn weniger als 60 Prozent des Einkommens abgedeckt – ohne Pensionskasse sind es sogar nur 28 Prozent. Das reicht nicht zum Leben. Die folgenden Tipps helfen Selbstständigen, besser für die finanziellen Folgen bei Tod und Invalidität vorzusorgen:

  • Prüfen Sie, ob sich eine freiwillige Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Sie lohnt. Das schützt Sie in den ersten zwei Jahren, wenn Sie arbeitsunfähig werden.
  • Prüfen Sie den Anschluss an eine Pensionskasse, zum Beispiel an jene Ihres Berufsverbands. So sind Sie ähnlich abgesichert wie Angestellte, falls Sie wegen einer Krankheit invalid werden oder daran sterben.
  • Auch die Folgen eines Unfalls können Sie über die Pensionskasse absichern. Oder Sie schliessen eine freiwillige Unfallversicherung dafür ab.

Wichtig: Klären Sie sorgfältig ab, wie hoch Ihre Leistungen bei Tod und Invalidität sind. Denn unter Umständen müssen Sie eine Deckungslücke mit einer Risiko-Lebensversicherung schliessen. Beim VZ ist so ein Vorsorge-Check für Sie kostenlos. Die Analyse zeigt unter anderem auf, wie viel Ihrer Familie zum Leben bleibt, wenn Sie invalid werden oder sterben.