So finden KMU den passenden Versicherungsbroker
Die berufliche Vorsorge ist komplex. Viele Firmen ziehen darum einen Versicherungsbroker bei. Auf die folgenden Punkte sollten KMU bei der Wahl achten.
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Unternehmern fehlt oft die Zeit und das Wissen, um sich um die Versicherungen und Pensionskasse zu kümmern. Viele arbeiten darum mit einem Versicherungsbroker zusammen. Das hat Vor- und Nachteile. Sie sollten die folgenden Kriterien befolgen, wenn sie jemanden engagieren wollen.
Auswahl
Vergleichen Sie die Angebote. Jeder Versicherungsbroker hat andere Stärken. Stellen Sie sicher, dass Ihr Partner viel Erfahrung und ein fundiertes Fachwissen hat. Er muss sich mit der beruflichen Vorsorge und mit Versicherungen sehr gut auskennen und soll Sie beim Risikomanagement und bei Schäden unterstützen können.
Transparenz
Klären Sie ab, wie ein Broker entschädigt wird. In der Regel erhält er eine Courtage von Pensionskassen und anderen Anbietern. Je nachdem, wer den Zuschlag bekommt, fällt die Courtage unterschiedlich aus. Ein potenzieller Interessenkonflikt: Denn wenn mehrere vergleichbare Angebote zur Wahl stehen, ist die Versuchung unter Umständen gross, die Pensionskasse zu empfehlen, die die höchste Courtage zahlt – und nicht jene, die für das KMU am besten wäre. So zeigt das Beispiel in der Grafik unten, dass die höchste Courtage doppelt so hoch sein kann wie die tiefste.
Tipp: Mit der Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hat der Bundesrat festgelegt, dass Broker künftig ihre Kunden über die erhaltenen Courtagen informieren müssen. Machen Sie sich das zunutze. So können Sie besser abschätzen, wie ein Broker mit Interessenkonflikten umgeht.
Und: In der beruflichen Vorsorge werden Courtagen durch Prämien und PK-Beiträge finanziert. Je nachdem zahlen Mitarbeitende durch Lohnabzüge direkt oder indirekt mit. Hier ist ein Umdenken angebracht. Damit der Interessenkonflikt wegfällt, muss die Entschädigung von Anbietern und Prämien entkoppelt werden. Broker sollten ein Honorar bekommen, das sich nach ihrem tatsächlichen Aufwand richtet – etwa mit einer Pauschale pro versicherter Person. So macht es das VZ.
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