Steuerinventar nach einem Todesfall
In den meisten Kantonen meldet sich das Steueramt kurz nach einem Todesfall bei den Erben, um ein Inventar aufzunehmen. Heikel kann das vor allem dann werden, wenn Schwarzgeld zum Vorschein kommt.
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Das Steuerinventar ist die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuern. Einige Kantone verzichten auf ein Steuerinventar, wenn offensichtlich ist, dass der Verstorbene überschuldet war, das Vermögen unbedeutend ist, oder wenn es sich bei den Erben ausschliesslich um Personen handelt, die keine Erbschaftssteuern zahlen müssen – was in fast allen Kantonen bei Ehepartnern und direkten Nachkommen der Fall ist.
Das Steueramt ist noch aus einem weiteren Grund interessiert an einem Inventar: Nicht selten kommt nach dem Tod Vermögen zum Vorschein, das der Verstorbene nie versteuert hat. Erben, die im Nachlass des Verstorbenen unversteuerte Vermögenswerte entdecken und diese im Nachlassinventar offenlegen, zahlen für maximal die letzten drei Jahre Nachsteuern.
Deklarieren sie es nicht und fliegt das auf, wird zusätzlich zu den Nachsteuern eine Busse von bis zu 10'000 Franken fällig. Bei sehr schweren Vergehen oder im Wiederholungsfall drohen sogar bis zu 50'000 Franken Busse.