Steuern sparen mit der Säule 3a
Die Steuervorteile der Säule 3a sind mit der Einzahlung nicht ausgeschöpft. Auch bei der Auszahlung lässt sich die Steuerrechnung senken.
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Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich bis zum Maximalbetrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer den Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse von 7056 Franken einzahlt, senkt seine Steuerrechnung je nach steuerbarem Einkommen und Wohnort um bis zu 3000 Franken.
Die Steuervorteile sind mit der Einzahlung aber nicht ausgeschöpft: Das Guthaben in der Säule 3a zählt nicht zum steuerbaren Vermögen. Es fällt also keine Vermögenssteuer an. Und Zinserträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei.
Auch beim Bezug des Guthabens lassen sich Steuern sparen. Bezüge werden separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz – der sogenannten Kapitalauszahlungssteuer – besteuert. Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv: Bei einem Betrag von 200'000 Franken können mehr als doppelt so hohe Steuern anfallen wie bei einem Betrag von 100'000 Franken.
Es empfiehlt sich deshalb, mehrere 3a-Konten oder 3a-Wertschriftendepots zu führen und diese in unterschiedlichen Jahren aufzulösen. Mit einem solchen gestaffelten Bezug lässt sich die Steuerprogression brechen. Eine Auszahlung ist bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel den Kauf eines Eigenheims frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich.
In den meisten Kantonen werden im gleichen Jahr anfallende Auszahlungen der 2. und der 3. Säule allerdings zusammengezählt, was den Steuersatz wieder in die Höhe treibt. Auch Auszahlungen von Ehepartnern werden zusammengezählt.
Für Ehepaare ist ein Splitting der 3. Säule nur dann sinnvoll, wenn der Altersunterschied gross genug ist, damit sich sämtliche Auszahlungen in unterschiedlichen Jahren beziehen lassen.